Zustimmungslösung bei Organspende

Bundestag stimmt über neue Regeln für die Organspende ab

Berlin, 17. Januar 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

beim Thema Organspende steht die Not der Menschen im Mittelpunkt, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Wir alle wollen, dass die Zahl der Organspender steigt, nur der Weg dahin unterscheidet sich in den verschiedenen Anträgen.

Ich habe den Antrag unterstützt, der letztlich auch beschlossen wurde. Dieser Antrag auf Erhalt der Zustimmungslösung setzt auf die freiwillige Bereitschaft, Organe zu spenden. Durch intensive Aufklärung und Ermutigung kann die Anzahl der Organspenden gesteigert werden. Zudem besitzen die Betroffenen in 75% der Fälle von Hirntod oder festgestellter Organspendemöglichkeit bereits einen Organ-Ausweis oder eine Angehörigenzustimmung. Daher müssen wir mehr Menschen identifizieren, die als Organspender in Frage kommen.

Den anderen Antrag, die Widerspruchslösung, habe ich aus mehreren Gründen abgelehnt. Zum einen, da die Freiwilligkeit der Organspende zu einer Pflicht umgewandelt geworden wäre. Demnach sollte jede Person zu einem potenziellen Organspender werden, sofern sie dem nicht ausdrücklich widerspricht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit würde so unter Vorbehalt stehen. Die Würde eines Menschen hat aber ihren Wert darin, dass sie nicht unter staatlichem Einfluss steht. Würde aber die Zustimmung zur Organspende, wie von der Widerspruchslösung vorgesehen, stillschweigend vorausgesetzt, würde genau dies geschehen.

Jeder Mensch muss weiterhin allein über seine eigene körperliche Unversehrtheit verfügen dürfen und diese nicht erst durch einen Widerspruchsakt zurückgewinnen müssen. Außerdem hängt auch in anderen europäischen Ländern eine höhere Zahl von Organspenden nicht zwingend mit einer Widerspruchslösung zusammen. In den meisten Ländern sind die Organspenden gestiegen, weil die Organisation und Struktur in Krankenhäusern verbessert wurde. Dazu hat der Bundestag im Februar 2019 das Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende verabschiedet. Zuletzt ist die Anzahl der Organspenden in europäischen Ländern auch deshalb höher, weil bereits nach einem Herztod transplantiert werden darf. Das ist glücklicherweise in Deutschland nicht der Fall, hier darf eine Transplantation erst durchgeführt werden, wenn der Hirntod festgestellt wurde.