Bundestag diskutiert über Neuregelung der Organspende

Sylvia Pantel unterstützt die Zustimmungslösung

Düsseldorf-Süd, 5. Juli 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in Deutschland stehen rund 9.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, dem gegenüber stehen lediglich rund 950 Organspender, so die Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für das Jahr 2018. Es gibt zur Zeit also zu wenig Spender. Um dieses Problem zu lösen, hat der Bundestag in der letzten Sitzungswoche über zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe diskutiert, die die Organspende neu regeln möchten.

Der erste Entwurf, die „doppelte Widerspruchslösung“, geht davon aus, dass grundsätzlich jede Person Organspender ist. Wer hingegen kein Organspender sein möchte, muss selbst aktiv werden und Widerspruch einlegen. Dies wird in einem zentralen Register hinterlegt. Im Fall des sogenannten Hirntods, muss der zuständige Arzt den nächsten Angehörigen befragen, „ ob ihm ein schriftlicher Widerspruch (…) bekannt ist.“ Weitergehende Nachforschungen sind durch den Arzt nicht durchzuführen. Diese Regelung soll für alle Personen ab dem sechzehnten Lebensjahr gelten. Ein möglicher Vorteil dieses Lösungsansatzes wäre es, dass die Anzahl der potentiellen Organspender sofort steigen würden. Eine Annahme, die jedoch unter anderem von „Ärzte für das Leben e.V.“ anhand von verschiedenen Beispielländer angezweifelt wird. Des Weiteren haben die Kritiker rechtliche Bedenken. So würde der Rechtsgrundsatz, dass ein Schweigen keine Zustimmung ist, durchbrochen. Ebenso könnte die Lösung gegen die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verstoßen.

Der zweite Entwurf, die „Zustimmungslösung“, geht davon aus, dass grundsätzlich keiner Organspender ist. Wer seine Organe spenden möchte, muss aktiv eine Zustimmungserklärung abgeben. Auch diesmal erfolgt die Speicherung in einem zentralen Register. Eine einmal getroffene Zustimmung kann auch wieder zurückgenommen werden. Um die Anzahl der Spender zu erhöhen, sollen alle Bürger regelmäßig und neutral über die Organspende informiert werden.Ein Vorteil dieser Lösung wäre, dass es bei dieser Vorgehensweise keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gibt. Verläßliche Erfahrungswerte, wie sich die Anzahl der Organspender entwickeln werden, liegen auch hier nicht vor.Da erst Anfang des Jahres die Struktur und finanzielle Ausstattung für eine Organentnahme verbessert wurde , sollten die Auswirkungen abgewartet werden.Aufgrund der rechtlichen Bedenken werde ich die „doppelte Widerspruchslösung“ nicht unterstützen, insbesondere die Eingriffe in das Grundrecht auf Selbstbestimmung gehen mir zu weit. Ich halte an dem für mich wichtigen Grundsatz des selbstbestimmten Bürgers fest und gehe davon aus, dass durch die regelmäßigen Informationen die Anzahl der freiwilligen Organspender und durch die Verbesserung der Maßnahmen zur Organentnahme die Organspenden steigen werden.

Eine Abstimmung zu den beiden Gesetzentwürfen wird es im Bundestag erst nach der Sommerpause geben. Weil es sich um eine Gewissensentscheidung handelt, wurden beide Entwürfe nicht von einzelnen Fraktionen eingebracht, sondern von einzelnen Abgeordneten und bei der Abstimmung gibt es keinen Fraktionszwang. Ich hoffe, wir finden gemeinsam eine gerechte und gute Lösung.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel