Neue Regeln bei Organspende

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Liebe Blog-leserinnen und liebe Blog-Leser,

wir haben in dieser Woche ein Gesetz beschlossen, um die Anzahl der freiwilligen Organspenden durch gezielte strukturelle Maßnahmen in den Krankenhäusern zu verbessern. Unter anderem sieht das Gesetz bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte in Kliniken und neue Vergütungsregelungen für Entnahmekrankenhäuser vor, um die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen dort zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes und die Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern vor. Außerdem schafft das Gesetz eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender. Ein solcher Austausch ist vielen Betroffenen ein besonderes persönliches Anliegen. Hier geht es zum Gesetzentwurf.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel