Der Schutz des ungeborenen Lebens steht im Vordergrund

Bundeskabinett beschließt Erweiterung des § 219a StGB

Das Bundeskabinett hat diese Woche eine Erweiterung des § 219a StGB beschlossen. Ich habe mich immer klar dafür ausgesprochen, das Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten und begrüße es, dass der § 219a StGB nicht gestrichen wird. Die Ergänzung sieht vor, dass Ärzte in Zukunft auf ihrer Homepage einen einfachen Hinweis platzieren können, dass eine Abtreibung gegebenenfalls in ihrer Praxis durchgeführt werden kann – nicht mehr und nicht weniger. Für weitere Informationen zu diesem Eingriff dürfen sie ausschließlich auf Informationsangebote neutraler Stellen hinweisen. So wird die Bundesärztekammer eine Liste der entsprechenden Ärzte und Krankenhäuser sowie der Abtreibungsmethoden veröffentlichen und monatlich aktualisieren. Dieser Kompromiss mit denjenigen Kräften in der SPD, die für eine völlige Abschaffung des § 219a eintreten, erhält das bewährte Schutzsystem für das werdende Leben, schafft eindeutige Regeln für Ärzte und stellt verlässliche medizinische Informationen für Frauen sicher. Ich begrüße, dass der Kompromiss weiterhin auf die Trennung von inhaltlicher Information und ärztlichem Angebot zielt. Im Vordergrund steht der Schutz des ungeborenen Lebens. Damit hat sich die konsequente Haltung der CDU/CSU gelohnt.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Info_Schwangerschaft219a.pdf?__blob=publicationFile&v=2