Konsequent

Werbung für Abtreibungen wird es auch in Zukunft nicht geben

Berlin, 1. Februar 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des §219a StGB und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geeinigt. Ich begrüße, dass der Paragraph 219a StGB nicht gestrichen wird und das Werbeverbot weiterhin strafbar bleibt. Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, eine umfassende Beratung erhalten. Auch ist und bleibt die persönliche Beratung unberührt. Der Arzt, der Abtreibungen vornehmen will darf nun in einem kurzen Satz darauf hinweisen, dass er eine solche Maßnahme durchführt und Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragraphen 218a Abs. 1-3 vornehmen oder auf Information einer insoweit zuständigen Bundes-oder Landesbehörde einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Ich begrüße, dass der Kompromiss weiterhin auf der Trennung von inhaltlicher Information und ärztlichem Angebot zielt. Der Schutz des ungeborenen Lebens bleibt im Rahmen unserer Möglichkeiten gewahrt. Damit hat sich die konsequente Haltung der CDU/CSU gelohnt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel