Nicht fürs Töten werben, sondern Leben retten

Die Bundestagsfraktionen von SPD und DIE LINKE planen die Abschaffung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und wollen damit die Werbung  für Schwangerschaftsabbrüche erlauben. Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel lehnt dieses Vorhaben entschieden ab.

 

Düsseldorf- Süd, 4. Dezember 2017

Der Paragraph 219a StGB sieht vor, dass wer „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt“, mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Nachdem in der vergangenen Woche eine Ärztin aus Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, da sie auf ihrer Webseite mit der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen geworben hatte, sorgt der besagte Paragraph deutschlandweit für Schlagzeilen.

Die Linksfraktion hat bereits einen Gesetzentwurf formuliert, der die Abschaffung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Die SPD hat ebenfalls ihre Bereitschaft signalisiert, dieses Gesetzesvorhaben zu unterstützen. Einige Teile der FDP würden zumindest einer Änderung des Paragraphen zustimmen. Anders sieht es die CDU/CSU, die strikt gegen eine Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist – so auch die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel (CDU).

“Dürfte zukünftig im Internet oder anderweitig in offener und kommerzialisierender Weise für Abtreibungen geworben werden, so käme dies einer Verharmlosung der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gleich”, argumentiert Sylvia Pantel.

Ein Abbruch der Schwangerschaft ist nur in Ausnahmefällen und nach einer erfolgten Pflichtberatung rechtlich zulässig. “Werbemaßnahmen sind weder erforderlich noch hilfreich und werden der Bedeutung des Sachverhalts an sich nicht gerecht”, erläutert Sylvia Pantel .

Sollte es tatsächlich zur Abstimmung über die Abschaffung des § 219a (StGB) im Deutschen Bundestag kommen, hat die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete bereits angekündigt, dagegen zu stimmen. Sie appelliert zudem an die Mitglieder der FDP und SPD Bundestagsfraktionen, sich für die Beibehaltung des Paragraphen 219a (StGB) einzusetzen.