Pflege, Familie und Beruf vereinbaren

Ein neues Gesetz soll es Arbeitnehmern erleichtern, ihre Familienangehörigen zu Hause zu pflegen

 

von Sylvia Pantel
Berlin, 14. November 2014

Neben dem Elterngeld Plus und der Frauenquote ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf unser drittes großes Projekt in der Familienpolitik unter der Überschrift ‘Mehr Zeit für Familie’. Dieses Gesetz ist die Fortsetzung unserer Politik. Es wird jetzt zügig im Familienausschuss und den anderen zuständigen Gremien beraten. Es soll zusammen mit dem Pflegestärkungsgesetz bereits am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Dank der guten gesundheitlichen Versorgung werden wir im Durchschnitt immer älter. Die meisten bleiben fit bis ins hohe Alter. Wer pflegebedürftig wird, will gerne in der vertrauten Umgebung bleiben, und viele betroffene Familien wünschen sich, ihre Angehörigen zu Hause versorgen zu können. Mit dem neuen Gesetz werden wir weitere Verbesserungen im Pflegebereich erreichen. Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht. In diesem akuten Pflegefall ist es möglich, eine Auszeit von der beruflichen Tätigkeit bis zu 10 Tagen zu nehmen. Für den ausfallenden Lohn gibt es einen Ersatz, das Pflegeunterstützungsgeld. Zukünftig zählen unter anderem auch Stiefeltern und Lebenspartner zu den nahen Angehörigen.

In einer länger andauernden Pflegesituation gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren oder eine Auszeit bis zu 6 Monaten zu nehmen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Ein zinsloses Darlehen soll den Lohnausfall abfangen. In einem Betrieb ab 16 Mitarbeiter können sich Mitarbeiter bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden bis zu 24 Monate teilweise für die häusliche Pflege freistellen lassen. In Unternehmen mit weniger als 16 Mitarbeitern liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Pflegezeit gewährt werden kann. Das Gesetz hat Vorteile für Arbeitgeber, die ihre Fachkräfte behalten wollen und es schafft Flexibilität für Arbeitnehmer, die die Pflege ihrer Angehörigen organisieren.

—> mehr zum Thema: Gesetzentwurf

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 20. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter