Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Die stärkere Anerkennung und Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, ist wichtig. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz wird weiterentwickelt, damit Pflege in häuslicher Umgebung und Berufstätigkeit besser vereinbart werden können.

 

von Sylvia Pantel

Berlin, 5. Dezember 2014

Die häusliche Pflege ist wichtiger Bestandteil guter Versorgung. Im Umfeld der Familie in einer gewohnten Umgebung geht es gerade auch älteren Menschen schneller wieder gut. Beschäftigte sollen sich daher zukünftig besser um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern und gleichzeitig weiter arbeiten können. Sie haben zukünftig den Anspruch im akuten Pflegefall bis zu zehn Tage eine Auszeit von der Arbeit und ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung zu erhalten. Mit dem Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und dem Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für den Lohnausfall stärken wir die Familien und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer für eine längere Zeit seinen Angehörigen pflegen muss, kann sich künftig bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen oder bis zu 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freigestellt werden. Dabei werden zum Beispiel auch Stiefeltern und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften als Angehörige einbezogen. Die Änderungen treten schon zum 1. Januar 2015 in Kraft.

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Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 22. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter