Häusliche Pflege soll in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden

Das geplante Pflegestärkungsgesetz soll die Situation der Pflegebedürftigen verbessern und deren Angehörige entlasten.

 

Berlin, 26. September 2014

Die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird bedingt durch den demografischen Wandel, in den nächsten Jahrzehnten rapide steigen. Pflegebedürftige wollen oft in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gehört zu unseren Schwerpunktthemen in dieser Wahlperiode.

Die Pflegeversicherung wird weiter entwickelt. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, zumeist von den Angehörigen. Sie sollen schon zum 1. Januar mit passgenauen Betreuungs- und Entlastungsangeboten unterstützt werden, etwa für Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Die Leistungssätze steigen, und es gibt höhere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und einen altersgerechten Wohnungsumbau.

In dieser Woche gab es eine umfassende Anhörung zum Fünften SGB XI-Änderungsgesetz (Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds), die umfangreichen Stellungnahmen zum Nachlesen finden Sie hier.

Mit dem ersten und zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen die Lebensqualität der Betroffenen verbessert und Angehörige in der ambulanten und der stationären Pflege entlastet werden. In einem weiteren Gesetz wird geregelt, dass jemand, der kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, eine bis zu zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen kann.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 16. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter