Bundestag beschließt Asylpaket II

Pan022516

Beschleunigte Verfahren, eingeschränkter Familiennachzug und schnellere Abschiebung Straffälliger

Düsseldorf-Süd, 25. Februar 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

nach hitzigen Debatten und komplizierten Nachverhandlungen haben wir gestern das Asylpaket II beschlossen. Leider konnte sich die Union in einigen Punkten nicht so durchsetzen, wie ich es mir erhofft hatte. Noch vergangene Woche war unser Ziel, auch die Maghreb Staaten Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Die SPD hat sich leider dagegen gestellt, obwohl wir mit der Feststellung von sicheren Herkunftsstaaten im Balkan so gute Erfolge erzielt haben. Für mich war bemerkenswert, dass gerade gestern in der Bundestagsdebatte der Innenminister Baden-Württembergs, Reinhold Gall von der SPD, laut und deutlich forderte, doch endlich weitere Staaten wie Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. An dieser wichtigen Stelle sind sich die Sozialdemokraten nicht einig und blockieren im Bund, was ihre Landesvertreter wegen ihrer praktischen Erfahrungen vor Ort fordern. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die SPD nicht auf ihre eigenen Leute hört.

Wir brauchen für eine dauerhafte und spürbare Entlastung in der Flüchtlingsfrage eine europäische Lösung. Wir müssen an den EU-Außengrenzen für Kontrolle und Steuerung sorgen.

Ein wesentlicher Pfeiler des Asylpakets II sind die schnelleren Verfahren. Das Asylpaket II sieht vor, dass spezielle Zentren geschaffen werden, in denen Gruppen von Asylbewerbern, die nur geringe Aussichten darauf haben, anerkannt zu werden, Schnellverfahren durchlaufen: Zum Beispiel Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Flüchtlinge mit Wiedereinreisesperre oder mit Folgeanträgen. Wer abgelehnt wird, soll aus den Zentren schnell wieder in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden. Zwei Standorte in Bayern sind dafür bereits festgelegt worden.

Neben den schnelleren Verfahren haben wir auch den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Subsidiärer Schutz bedeutet, dass diese Personen zwar keine Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes sind, wir sie aber aus humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland zurückschicken.

Eine weitere Regelung, die wir heute beschlossen haben ist, dass wir zukünftig straffällig gewordene Ausländer schneller abschieben können. Unser Staat muss klare Zeichen setzen. Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, hat kein Recht darauf, hier Schutz zu bekommen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 4-2016 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter