Bundestag beschließt: Algerien, Marokko und Tunesien sind sichere Herkunftsländern

DBT05132016

Abwicklung der Asylverfahren wird dadurch deutlich vereinfachen

Berlin, 13. Mai 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Ende dieser Sitzungswoche ist endlich geschafft, worüber wir so lange mit der SPD streiten mussten. Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Diese Neuerung wird die Abwicklung der Asylverfahren deutlich vereinfachen. Das ist wichtig um zu verhindern, dass aus diesen Ländern Menschen nach Deutschland kommen die vorgeben Flüchtlinge zu sein, weil sie sich ein besseres Leben versprechen. Was sind sichere Herkunftsstaaten? Das sind Länder bei denen wir grundsätzlich davon ausgehen, dass Menschen dort nicht politisch verfolgt werden. Macht ein Asylbewerber politische Verfolgung geltend, muss er oder sie nachweisen, dass er wirklich verfolgt. Eine Erklärung „Ich bin Christ und werde in diesem muslimischen Land verfolgt“ reicht dabei nicht mehr aus. Man muss ganz konkret nachweisen, dass man politisch verfolgt wird, um politisches Asyl zu bekommen.

Auch hat der Bundestag einem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, Fluchtursachen besser zu bekämpfen. Deutschland und Europa wollen sich mehr für die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Krisengebieten des Nahen Ostens und Afrikas einsetzen. Der Fokus des Antrags liegt auf Syrien, wo seit mehr als fünf Jahren Bürgerkrieg herrscht. In den angrenzenden Staaten sind rund 4,8 Millionen Flüchtlinge untergekommen. Auch Libyen gerät als Transitland für Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika immer mehr in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Bis vor kurzem gab es in diesem vom Bürgerkrieg geteilten Land noch zwei Regierungen, die sich jeweils als vom Volk gewählt verstanden. Mit Hilfe der Vereinten Nationen wurde dort nun eine neue, gemeinsame Regierung gebildet, und das Land soll stabilisiert werden.

Bei der Fluchtursachenbekämpfung handelt es sich um eine ressortübergreifende Aufgabe, bei der besonders die Entwicklungspolitik gefragt ist. Über die Möglichkeiten der Entwicklungspolitik hat uns erst vor kurzem Bundesminister Gerd Müller in Düsseldorf berichtet. 

Zunächst geht es darum, im Kriegsland Syrien selbst, sowie in den Nachbarstaaten Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei die Grundbedürfnisse des Überlebens für die Flüchtlinge zu sichern. Darüber hinaus müssen auch Lebensperspektiven für die Menschen geschaffen werden. Das betrifft vor allem die schulische Ausbildung, damit keine „verlorene Generation“ heranwächst. Der Zugang zu Bildung ist nach Erhebungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einer der wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung, ob Menschen die Krisenregion verlassen und nach Europa ziehen. Viele flüchtende Eltern haben berichtet, dass sie sich zur Flucht nach Europa entschieden haben, als klar wurde, dass ihre Kinder über Jahre ohne Schule und Perspektive in einem Flüchtlingslager in der Türkei aufwachsen müssten. Daher unterstützen wir besonders die Anstrengungen, bei denen Bildung für die Kinder in den Flüchtlingslagern in der Türkei und in Jordanien gefördert werden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 8-2016 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter