Rundbrief – Nr. 9

Sylvia Pantel berichtet persönlich über ihre Arbeit als Bundestagsabgeordnete:

_MG_9107Rückblick auf den Parteitag
Türkei und die Doppelte Staatsbürgerschaft
Ein neues Prostitutionsgesetz
Haushalts für das Jahr 2014
Wahlen in Afghanistan und neue internationale Einsätze der Bundeswehr
Neue Entwicklungen bei der Energiewende
Vorratsdatenspeicherung

Berlin, 11. April 2014

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

vor der Osterpause des Parlaments wurden diese Woche wichtige Entscheidungen getroffen. Ein erster Vorschlag für ein neues Prostitutionsgesetz ist gemacht und der Haushalt für das laufende Jahr wurde in den Bundestag eingebracht.

Rückblick auf den Parteitag

Am vergangenen Samstag war ich wieder einmal beim CDU-Bundesparteitag, dieses Mal in Berlin. Wir haben das Programm zur Europawahl am 25. Mai beschlossen und David McAllister zum Spitzenkandidaten gewählt. Jean-Claude Juncker, Spitzenkandidat der europäischen Konservativen und Anwärter auf das Amt des Kommissionspräsidenten, hat sich vorgestellt, stellenweise durchaus kritisch. Ein starkes Europa ist uns wichtig, wir wollen europäische Politik mitgestalten. Natürlich waren auch die abschlagfreie Rente ab 63 und der Mindestlohn Themen in Redebeiträgen und Gesprächen. Und wir haben beschlossen, die überflüssige Umstellung auf Sommer- und Winterzeit abzuschaffen. Das ursprüngliche Ziel, Energie einzusparen, ist nicht erreicht worden.
Es ist immer wieder erfrischend, bei solchen Gelegenheiten langjährige Wegbegleiter zu treffen und neue Kontakte zu knüpfen. Impressionen, alle Höhepunkte und Beschlüsse zum Nachlesen finden Sie auf der Homepage zum Parteitag.

Türkei und die Doppelte Staatsbürgerschaft

Ich möchte mich an dieser Stelle auch zu der Situation in der Türkei äußern. Von dem französischen Aufklärer und Philosophen Voltaire wird eine Haltung überliefert, die sich in einem Sinnspruch manifestiert: „Ich missbillige, was du sagst, aber ich würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen!“
Wenn nun der wiedergewählte türkische Ministerpräsident Erdogan wahlweise Internetdienste wie Twitter oder Youtube sperren lässt, weil diese Medien ihm, seiner Partei und seiner Vetternwirtschaft gefährlich werden, dann zeigt dies, dass Erdogan und seine Anhänger nicht unsere Wertebasis teilt. Eine tolerante und offene Gesellschaft muss sich deshalb auch abgrenzen gegenüber denen, die diese Offenheit nur verlangen, aber nicht selbst teilen.
Auch vor diesem Hintergrund halte ich die doppelte Staatsbürgerschaft nicht für generell richtig. Sie setzt falsche Anreize und schafft Probleme, die eine Integration belasten. Ich habe diese Position auch in einem Brief dem Bundesinnenminister gegenüber geäußert. Für mich ist daher auch der folgende Beschluss des Parteitages hart an der Schmerzgrenze und nur soweit mitzutragen, sofern andernfalls die Regierungsfähigkeit der Union bedroht sein würde. Für mich ist insbesondere die Definition, dass ein Kind in unserem Land dann „aufgewachsen“ ist, wenn es 8 Jahre hier gelebt hat nicht zufrieden stellend. Eine Identifikation mit unserem Land und unseren Werten kann in dieser kurzen Zeit nicht umfänglich stattfinden.
Dass dies nicht nur in Einzelfällen zu Problemen führt liegt auf der Hand. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Jugendlichen, die sich bisher ohne Probleme für die deutsche und damit gegen eine weitere Staatsbürgerschaft entschieden haben, in Zukunft von einer Regelung Gebrauch machen, die ihnen die jeweiligen Vorteile verschiedener Länder zugänglich macht. Bereits der Hinweis auf die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland und das Fortbestehen der Wehrpflicht in der Türkei deutet diese Probleme an.
Darüber hinaus erhalten in Zukunft auch Kinder, die im Ausland geboren werden und deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft nur aufgrund der Tatsache besitzen, dass sie lediglich acht Jahre in Deutschland „aufgewachsen“ sind, ebenso die deutsche Staatsbürgerschaft.

Hier nun der Wortlaut des Beschlusses:
„Unsere Staatsbürgerschaft ist ein starkes Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Wir werben dafür, dass Ausländer, die schon über Jahre in Deutschland leben, arbeiten und gut integriert sind, die Möglichkeit nutzen, unsere Staatsbürgerschaft anzunehmen, wenn diese Entscheidung Ausdruck eines Verbundenheits- und Zugehörigkeitsgefühls gegenüber dem deutschen Staat ist. Die CDU lehnt auch weiterhin eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft für alle Zuwanderer ab. Für die Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern mit unbefristetem Aufenthaltsrecht, die mit ihrer Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben, soll künftig eine Ausnahme gelten. Sie sollen nicht mehr der Optionspflicht unterliegen, müssen also nicht mehr bis zu ihrem 23. Lebensjahr entscheiden, welche der beiden  Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Nur in diesen Fällen wird Mehrstaatigkeit akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.“

Ein neues Prostitutionsgesetz

Nach ausführlichen Beratungen gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Recht, der Arbeitsgruppe Menschenrechte sowie der Gruppe der Frauen der Bundestagsfraktion haben wir diese Woche Eckpunkte für ein neues Prostitutionsgesetz vorgestellt.
Die 2001 von Rot-Grün verabschiedete Liberalisierung der Prostitution hat zu einer wesentlichen Verschlechterung für viele junge Frauen geführt, auch weil der Polizei die Durchgriffsmöglichkeiten gegen Bordellbetreiber und Schlepper fehlten.
Ein klarer Fall von „gut gemeint und schlecht gemacht“.
Die Union will nun ein Prostitutionsgesetz anstoßen, das zu einem besseren Schutz der Opfer und einer effektiveren Verfolgung und Bestrafung der Täter bei Menschenhandel und Zwangsprostitution führen soll.
Wir wollen dafür sorgen, dass Ordnungsbehörden und Polizei die notwendigen Möglichkeiten haben, um Menschenhändler besser strafrechtlich zu belangen und gegenüber Bordellbetreibern klare Regeln durchzusetzen.
Die Pflicht zur Gesundheitsuntersuchung ermöglicht Prostituierten, die in einer Zwangslage sind, auch eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme zu helfenden Behörden oder Organisationen.
Die Heraufsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre macht deutlich: Wir wollen selbstbestimmte Frauen. Die Schwäche von Mädchen und Frauen darf nicht weiter von Freiern und Bordellbetreibern ausgenutzt werden. Unser Vorschlag sieht darüber hinaus eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten sowie eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor.

Einbringung des Haushalts für das Jahr 2014

In dieser Woche wurde der Bundeshaushalt für das laufende Jahr in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zur Einbringung des Etats des Familienministeriums habe ich dabei meine erste Rede im Plenum gehalten.
Im Jahr 2014 betragen die Ausgaben des Bundes 298,5 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme, also die neuen Schulden, belaufen sich in diesem Jahr noch auf 6,5 Milliarden Euro. Dies ist bereits die niedrigste Neuverschuldung seit 40 Jahren. Strukturell, d. h. bereinigt um konjunkturelle Einflüsse und um rein finanzielle Transaktionen, weist der Bundeshaushalt 2014 eine schwarze Null aus.
In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass der Bund nicht nur spart und solide haushaltet, sondern dabei gleichzeitig auch politische Schwerpunkte setzt. Im familienpolitischen Bereich engagiert sich der Bund sowohl bei der Unterstützung von Familien durch das Betreuungsgeld, Elterngeld und das Elterngeld-Plus, im Bereich des Ausbaus der Kinderbetreuung, als auch z.B. bei der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern.

Wahlen in Afghanistan und neue internationale Einsätze der Bundeswehr

Das Ergebnis der Präsidentenwahlen in Afghanistan wird mit großer Spannung beobachtet. Unerwartet viele sind wählen gegangen, darunter viele Frauen. Im Auswärtigen Ausschuss wurde eine gemischte Zwischenbilanz über die Präsenz Deutschlands in den vergangenen 12 Jahren gezogen und über die Perspektiven des Landes nach dem geplanten Truppenabzug Ende 2014 berichtet. Afghanistan ist immer noch eines der ärmsten Länder. 65 Prozent der Bevölkerung ist unter 25 Jahre alt. Trotz struktureller Mängel wurden in den Bereichen Bildung, Gesundheit sowie Zugang zu Trinkwasser und Energie Erfolge erzielt. Wo die Bundeswehr eingesetzt war, wurde die Infrastruktur deutlich verbessert ebenso wie die Sicherheitslage für die Bevölkerung in vielen Provinzen. Die Frage ist, ob die Stabilisierung des Landes gelingt und das bisher Erreichte bewahrt werden kann. Die Internationale Gemeinschaft wird weiterhin Unterstützung leisten. Die Menschen brauchen Perspektiven, sonst werden sie die Fortschritte bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit verlieren. Der Fortschrittsbericht Afghanistan der Bundesregierung vom Januar 2014 ist auch im Internet zugänglich.

In dieser Woche gab es zwei namentliche Abstimmungen über neue internationale Beteiligungen der Bundeswehr. Zum einen geht es um die Bereitstellung von Flugzeugen für Verwundetentransporte bei der europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik. Bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten sollen bis längstens Ende Februar 2015 dazu beitragen, dass das Land den Bürgerkrieg zwischen christlichen und muslimischen Bevölkerungsgruppen beenden und zur verfassungsgemäßen Ordnung zurückkehren kann. Hier geht es zum Antrag.
Zum anderen geht es um die Begleitung und Sicherung eines Spezialschiffes bei der Mission zur Vernichtung von syrischen Chemiewaffen. Daran sind bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum Jahresende beteiligt. Ursprünglich sollte die Operation von der NATO und Russland gemeinsam durchgeführt werden, aber auch hier zeigen sich die Auswirkungen des Krim-Konfliktes. Die Bundeswehr soll das Schiff im Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik begleiten, dazu See- und Luftraum überwachen und die Operation zeitweise führen.

Neue Entwicklungen bei der Energiewende

Bei der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) haben wir gute Aussichten auf Erfolg. Die Energiewende wird weiterhin Kosten verursachen. Die Kostensteigerungen sollen aber gebremst und gerechter verteilt werden. Die Belastungen für Wirtschaft und Industrie sind in Deutschland deutlich höher als bei vielen internationalen Wettbewerbern. Das gefährdet Unternehmen und Arbeitsplätze. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zahlt die Industrie mit 7,4 Milliarden EEG-Umlage jährlich fast genauso viel wie die privaten Haushalte. Die Rabatte für deutschen Ökostrom sind grundsätzlich mit EU-Recht kompatibel. Für etwa ein Fünftel der Unternehmen wird der bisherige Rabatt wegfallen, sie sollen einen reduzierten Satz von 15 oder 20 Prozent der regulären Umlage bezahlen.
Insgesamt sollen erneuerbare Energien besser in den Energiemarkt integriert werden. Für bestimmte Arten sind feste Ausbaukorridore vorgesehen, damit sich ein unkontrollierter Boom mit hohen Folgekosten wie bei der Solarförderung nicht wiederholen kann. Ausführliche Details zur EEG-Novelle, die zum 1. August in Kraft treten soll, finden Sie hier.

Vorratsdatenspeicherung

Seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Vorratsdatenspeicherung sehr kontrovers diskutiert. Private Telekommunikationsunternehmen sollen Verbindungsdaten ohne Anlass auf Vorrat speichern, damit staatliche Behörden unter bestimmten Bedingungen, z.B. zur Aufklärung von Straftaten, darauf zugreifen können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz gesehen und mehr Datensicherheit gefordert. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unwirksam erklärt, weil sie zu weit gefasst ist und gegen die Grundrechte und den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Die EU-Kommission wird das Urteil und die Folgen nun prüfen. Damit haben die Mitgliedsstaaten zwar nicht länger die Pflicht, aber weiterhin die rechtliche Möglichkeit, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Mit dem Urteil ist die Grundlage für die Koalitionsvereinbarung weg gefallen, aber aus unserer Sicht ist eine regulierte Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, um schwere Verbrechen wirksam zu bekämpfen. Wir werden nun in der Koalition die Konsequenzen und das weitere Verfahren besprechen. Zu den Entscheidungen des EuGH geht es hier.

Ich wünsche Ihnen bereits an dieser Stelle frohe Ostertage und melde mich mit dem nächsten Rundbrief im Mai.

Herzlichst, Ihre Sylvia Pantel

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