Niedrige Zinsen bedrohen die private Altersvorsorge

Lebensversicherungen zukunftssicher gemacht

 

Berlin, 27. Juni 2014

Lebensversicherungen sind das beliebteste Versicherungsprodukt der Deutschen. Damit das so bleibt, stellt die Koalition sicher, dass jeder Versicherungsnehmer den bei Vertragsschluss garantierten Zins am Ende der Laufzeit auch tatsächlich ausgezahlt bekommt. Die dauerhaft niedrigen Zinsen bedrohen die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die garantierten Zinsen zu erbringen. Die Problemlösung beinhaltet nun folgende Punkte:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. Dieser entsteht im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Lebensjahre der Versicherten.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist, die künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden sicherzustellen.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.
  • Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Ausscheidende Versicherte werden deshalb in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Die garantierten Leistungen, die die Lebensversicherer ihren Kundinnen und Kunden zugesagt haben („Garantiezins“), sind durch die geplanten Änderungen nicht betroffen. In das vertraglich vereinbarte Überschusssystem wird ebenfalls nicht eingegriffen. Änderungen sind aber bei der gesetzlich geregelten Beteiligung an den Bewertungsreserven erforderlich.
  • Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapiers über dessen ursprünglichem Kaufpreis liegt. Bei Anlagen mit einem festen Zinssatz wie einer Staatsanleihe ist das der Fall, wenn die allgemeinen Zinsen sinken. Bei den Bewertungsreserven, die dann entstehen, handelt es sich nicht um realisierte Gewinne, sondern nur um einen theoretischen Wertzuwachs.

Das aktuelle Niedrigzinsumfeld führt dazu, dass die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen stark angestiegen sind. Im Jahr 2012 waren sie so hoch wie nie zuvor. Kundinnen und Kunden, deren Verträge jetzt auslaufen, würden nach den geltenden Vorschriften von dieser Entwicklung stark profitieren. Denn die hohe Beteiligung an den Bewertungsreserven ist die vorzeitige Auszahlung der Zinserträge, die das Versicherungsunternehmen zukünftig aus seinen festverzinslichen Anlagen vereinnahmen wird. Diese zukünftigen Zinserträge sind damit bereits verwendet und stehen den Versicherten, deren Vertrag noch lange läuft, nicht mehr für die Finanzierung der garantierten Leistungen zur Verfügung.
Durch die geplanten Veränderungen wird sichergestellt: Jeder Versicherte erhält mindestens die ihm bei Vertragsabschluss garantierte Leistung. Weitere Hintergründe und Erklärungen gibt es hier.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 13. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter