Medizinische Versorgung sichern

Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Berlin, 18. September 2020

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist verabschiedet worden. Mit dem Gesetz soll der Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser erhöht und deren technische Ausstattung modernisiert werden. Dadurch wird es uns gelingen, im stationären Bereich auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Gleichzeitig werden Kliniken zukünftig noch besser darauf vorbereitet, Pandemien, wie die Corona-Pandemie, zu bewältigen.>>
Konkret werden über den Krankenhauszukunftsfonds notwendige Investitionen wie beispielsweise in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in eine bessere digitale Infrastruktur oder in die Telemedizin und Robotik gefördert. Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht zudem Maßnahmen vor, Mehrkosten, die im Jahr 2020 aufgrund des Coronavirus entstanden sind, anteilig auszugleichen. Des Weiteren werden verschiedene befristete Regelungen im Bereich der Pflege, die mit Hinblick auf das Coronavirus getroffen wurden, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Darüber hinaus wird der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes im Jahr 2020 für jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende einmalig ausgedehnt.
Das Krankenhauszukunftsgesetz sieht zudem vor, die Geltung eines Großteils der bisher zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen im Hinblick auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getroffenen und bis 30. September 2020 befristeten Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Ebenfalls verlängert bis zum 31. Dezember 2020 wird die pandemiebedingte zeitliche Erweiterung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von 10 auf 20 Arbeitstage. Schließlich dehnen wir den Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes im Jahr 2020 für jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende einmalig aus.
Mit dem Gesetz wird es uns gelingen, die medizinische Versorgung in den Kliniken nicht nur in Krisenzeiten, sondern dauerhaft zu verbessern. Die Potentiale der Digitalisierung werden insbesondere zu einer Entlastung der Mitarbeitenden führen. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf unsere Unterstützung für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige fort, um hier die Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 abzufedern. Gleichzeitig setzen wir mit dem Gesetzentwurf unter anderem das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser” zur Verbesserung der Ausstattung der Kliniken um.
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