Nationale Souveränität sichern

CDU-Parteitag stimmt ebenfalls für Ergänzungsantrag zum UN-Migrationspakt

Hamburg, 7. u. 8. Dezember 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

auf dem CDU-Parteitag in Hamburg am 7.12.2018 haben wir ebenfalls den Ergänzungsantrag zum UN-Migrationspakt angenommen, deren Grundlage der Text des Antrages Bundestagsbeschlusses vom 29.11.2018 war. Im Antrag wird bekräftigt, dass die nationale Souveränität Deutschlands nicht zur Disposition stehe. Über Gesetze im Zusammenhang mit der Migration entscheide weiterhin der Bundestag. Auch Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus betonte, dass die nationale Souveränität Deutschlands erhalten bleibe. Er verwies ferner darauf, dass die Vereinbarung rechtlich nicht bindend sei.
Dabei habe ich mich über seine anerkennenden Worte zu meinem Engagement zu der Erstellung dieses Antrages auf dem Parteitag sehr gefreut.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

P.S.:
Allerdings wundere ich mich darüber, dass die UN-Generalversammlung in New York nächste Woche den Flüchtlingspakt verabschiedet, da im Bundestagsbeschluss vom 29.11.18 festgehalten wurde: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, (…) die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über die Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge zu informieren.“ Die Information der Öffentlichkeit ist meiner Ansicht nach nicht ausreichend geschehen.
Ich habe erst auf Nachfrage von der Unterzeichnung nächste Woche erfahren.

Hier können Sie den Globalen Pakt für Flüchtlinge online abrufen: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/11/GCR_final_GER.pdf