Der Schutz der Prostituierten hat oberste Priorität!

Prostituiertenschutzgesetz: Sylvia Pantels Standpunkt zum vorgelegten Arbeitsentwurf des Familienministeriums

Berlin, 19. Mai 2015

Liebe Blog-Leserinnen und Blog-Leser,

das 2002 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Prostitutionsgesetz hat sich im Nachhinein als unwirksam zum Schutz der Prostituierten herausgestellt. Das Ziel, Prostituierte zu schützen und Zwangsprostitution entgegen zu wirken, wurde nicht erreicht. Die Neufassung eines Prostituiertenschutzgesetzes wurde daher im Koalitionsvertrag vereinbart. Wichtigstes Ziel ist, die in der Prostitution tätigen Personen zu schützen, und durch geregelte Strukturen Kriminalität entgegen zu wirken.

Nach intensiven Verhandlungen – immerhin ist es für die SPD noch immer schwer einzugestehen, dass ihr Vorstoß von 2002 untauglich war – haben sich die Koalitionäre auf Eckpunkte und Details geeinigt, wie das neue Gesetz ausgestaltet werden soll. Das Familienministerium hatte nun den Auftrag einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.
Die für mich wichtigsten Zielvereinbarungen zwischen den Koalitionspartnern sind medizinische und sozialpsychologische Beratungsangebote und Anmeldepflichten für Prostituierte, verbindliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Prostitutionsstättenbetreiber, eine Kondompflicht sowie verschärfte Schutzregelungen für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren. Diese Punkte wurden im ersten Arbeitsentwurf des Ministeriums aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nur unzureichend gelöst. Insbesondere birgt der vorliegende Arbeitsentwurf in dieser Fassung an einigen Stellen die Gefahr, Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen und sowohl das vorliegende Gesetz als auch die Möglichkeiten für eine effizientere Strafverfolgung von Zwangsprostitution und Menschenhandel in wesentlichen Punkten wirkungslos erscheinen zu lassen.
Um diese Ziele im Alltag zu erreichen, muss ein Gesetz vor allem folgendes leisten:

  • Anmelde- und Beratungspflichten müssen im Sinne einer Prostitutionslizenz ausgestaltet werden, bei der persönlicher Kontakt zwischen Prostituierten und Beratungspersonen hergestellt wird. Umgehungsmöglichkeit durch Dritte müssen ausgeschlossen werden.
  • Beratung und Vorstellung der Prostituierten bei einer Behörde, die in der Lage ist durch direkte Inaugenscheinnahme und Gespräch zu erkennen, ob Hinweise auf Fremdbestimmung vorliegen
  • Weisungsrechte für Bordellbetreiber müssen wirksam ausgeschlossen sein.
  • Definitionen von Prostitutionsarten und –stätten müssen klar sein und dürfen keine Umgehungswege ermöglichen.
  • Kontrollen durch die zuständigen Behörden müssen regelmäßig stattfinden und zur Sicherheit der Prostituierten beitragen.
  • Bußgeldvorschriften müssen deutlich zur Abschreckung vor Missbrauch und Umgehung der Gesetze beitragen.

Im Weiteren müssen die gesetzlichen Regelungen klar und deutlich insofern sein, als dass nicht einzelnen Bundesländern die Möglichkeit geboten wird, die Regeln aufzuweichen. Die zuständigen Behörden müssen ihren Pflichten nachkommen und dürfen Beratung und Fürsorge nicht auf Dritte abwälzen, die eventuell durch Zuhälter und Bordellbetreiber beeinflusst werden.

Der aus dem Haus von Ministerin Schwesig vorgelegte Arbeitsentwurf, der zwischenzeitlich ja auch in der Presse schon seine Kreise zog, ist ein erster Schritt, aber noch völlig unzureichend, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Als CDU/CSU Bundestagsfraktion werden wir in die in dieser Woche anstehenden Verhandlungen mit der SPD und dem Familienministerium mit klaren Positionen gehen. Es muss mehr getan werden, um Prostituierte zu schützen. Das Gesetz muss juristisch einwandfrei und handwerklich gut sein, um Schlupflöcher in diesem kriminogenen Umfeld zu vermeiden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Sylvia Pantel, MdB ist Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Neuregelung des Prostitutionsgesetzes.