Wir müssen uns konsequent für den Schutz der Prostituierten einsetzen

Das Ministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wichtige Schutzmechanismen weglässt.

Berlin, 4. Dezember 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

das Prostituiertenschutzgesetz hat es in den vergangenen Tagen wieder vielfach in die Presse geschafft. Als Berichterstatterin habe ich natürlich tagtäglich mit dem Thema zu tun. Viele Leserinnen und Leser fragen mich, wie es dazu kam.

Die in der Prostitution tätigen Menschen besser zu schützen, ist eines der wesentlichen familienpolitischen Ziele unserer Agenda für diese Wahlperiode. Wenn wir an Prostituierte in Deutschland denken, dann haben wir nicht eine 24jährige Jurastudentin im Blick, die sich als Escort etwas hinzuverdient. Wir denken an die ungezählten jungen Frauen, die aus Südosteuropa nach Deutschland kommen und hier für einen Hungerlohn in der Sexindustrie ausgebeutet werden. Diese jungen Frauen fristen ihr Dasein hauptsächlich in der Dunkelheit eines höchst kriminogenen Umfelds. Sie werden mit der Aussicht auf einen Job als Haushälterin oder Kellnerin nach Deutschland gelockt und dann der Prostitution zugeführt. Sie sind EU-Bürgerinnen. Ihr Aufenthalt und die Tatsache, dass sie hier einer Arbeit nachgehen, sind legal. Die Umstände unter denen dies passiert, sind es nur selten. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sollte genau hier Licht ins Dunkel bringen.

In zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD im Sommer auf eine Regulierung der Prostitution geeinigt, die grundsätzlich auf zwei Säulen aufbaut. Erstens werden Bordellbetriebe in Deutschland strenger kontrolliert. Bisher war es einfacher ein Bordell zu betreiben, als Blumen auf dem Wochenmarkt zu verkaufen. Wer ein Bordell betreiben will, muss zukünftig seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Verantwortliche im Bordell dürfen nicht vorbestraft sein. Die Betriebe unterliegen gewerbe- und baurechtlichen Schutzvorschriften, für die angestellten Prostituierten gelten die Regeln des Arbeitsschutzes, und strenge Jugendschutzvorschriften sollen Minderjährige aus dem kriminogenen Umfeld der Bordellbetriebe fernhalten.

Zweitens soll die selbstständige oder Individualprostitution besser geregelt werden. Da zur Prostitution keine besondere Infrastruktur vonnöten ist, haben sich unzählige Geschäftsmodelle entwickelt, bei denen die Prostituierten inoffiziell diesem Gewerbe nachgehen. Diese Modelle werden von kriminellen Zuhältern ausgenutzt.

Ziel der Union ist daher, dass sich Prostituierte in Deutschland vor Ort anmelden müssen und dass sie einen Nachweis über eine Gesundheitsberatung erbringen. Sowohl die Gesundheitsberatung als auch der persönliche Anmeldungsprozess sollen sicherstellen, dass die Prostituierten ihre Rechte kennen, dass sie von den örtlichen Hilfsangeboten und Ausstiegsmöglichkeiten wissen und dass sie einen Ansprechpartner haben, an den sie sich im Notfall wenden können.

Diese beiden für uns tragenden Säulen der Regulierung des Prostitutionsgewerbes, waren als gemeinsames Ziel von Union und SPD vereinbart. Unser Eckpunktepapier und Vereinbarungen haben detailliert festgehalten, wie der Schutz der Prostituierten verbessert werden soll. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen wurden von Unionsseite als Erfolg für die Prostituierten gesehen und Erfolg für unsere Familienpolitik zum Schutz der Betroffenen. Dies wurde bereits nach außen positiv kommuniziert. Von Seiten der Prostituiertenverbände und ihnen verbundenen Interessengruppen kam verstärkt Kritik. Diese Gruppen, die allein schon wegen ihrer geringen Mitgliederzahl nicht als repräsentativ für das Prostitutionsgewerbe angesehen werden können, wenden sich gegen die Registrierung der Prostituierten, die den dunkeln Hintermännern das Geschäft erschweren würde. Sämtliche von uns eingebauten Schutzmechanismen, wie zum Beispiel die Aliasbescheinigungen, bei denen nur für die Polizei mit entsprechender Entschlüsselung die wahre Identität der Prostituierten möglich ist, lassen die Prostituiertenverbände völlig außer Acht.

Das Ministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese wichtigen Schutzmechanismen weglässt.

Nur, weil die SPD sich nicht eingestehen will, dass ihr Prostitutionsgesetz von 2002 ein handwerklicher und politischer Fehler war, dürfen wir diesen Fehler nicht fortsetzen. Wir müssen uns konsequent für den Schutz der Prostituierten einsetzen.

Es ist gut zu wissen, dass unsere Fraktionsführung diese unerhörte Vorgehensweise ebenso wie wir ablehnt und dafür Sorge tragen will, dass unsere Ziele umgesetzt werden. Der Schutz der Frauen steht für uns an oberster Stelle.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel