Neues Gesetz stärkt die Rechte von Prostituierten und sorgt für Gesundheitsstandards

Mit der Verabschiedung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes folgt der Bundestag im Wesentlichen dem CDU-Antrag

Berlin, 2. Februar 2015

IMG_7454-Bearbeitet„Endlich bekommen wir ein Gesetz, das die Prostituierten schützt“, freute sich Sylvia Pantel, Berichterstatterin der Unionsfraktion für das Prostituiertenschutzgesetz und ergänzt: „Nur durch hartnäckiges Verhandeln mit unserem Koalitionspartner konnten wir durchsetzen, dass der Schutz der Prostituierten und nicht die Wünsche der Sexindustrie den Inhalt des Gesetzes bestimmen!“

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Prostitutionsgesetz von 2002 grundlegend neu zu fassen. Denn durch die völlige Öffnung des Prostitutionsgewerbes war Deutschland in den vergangenen Jahren zunehmend zum „Bordell Europas“ geworden. Die Folge: Menschenhandel, Zwangsprostitution und Drogenkriminalität spielten sich tagtäglich im Schatten der Prostitution ab. Durch das neue Gesetz soll nun Licht ins Dunkel gebracht werden.

Vorgesehen sind unter anderem eine persönliche Anmeldung der Prostituierten, eine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe und regelmäßige Gesundheitsberatungen. „Vor allem die regelmäßigen Gesundheitsberatungen werden für Kontakt und einfachen Zugang zu Hilfsangeboten bei den Prostituierten sorgen“, erläutert Sylvia Pantel. „Durch die Verpflichtung sich jährlich, bei unter 21-jährigen sogar halbjährlich, beraten zu lassen, haben die Prostituierten die Chance, sich bei Problemen einer Vertrauensperson zu offenbaren.“

Es sei unglaublich wichtig, so Pantel weiter, dass das Gesetz im richtigen Zusammenhang gesehen werde. Nur durch eine Regulierung der gesamten Prostitution sei es möglich, Zwangsprostitution und Kriminalität dort zu erkennen, wo sie Frauen ausbeutet und gefährdet. Das neue Gesetz verpflichtet Prostituierte, sich individuell anzumelden sowie Krankenversicherung und Aufenthaltsstatus nachzuweisen.

Bordellbetriebe müssen vor Aufnahme ihres Betriebes zugelassen werden und unterliegen einer strengen Aufsicht. Bordellbetreiber und ihre Mitarbeiter müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterziehen und dürfen beispielsweise nicht vorbestraft sein. Auch wird den Bordellbetreibern durch das neue Gesetz die Möglichkeit genommen, von den Prostituierten entwürdigende Praktiken zu verlangen.

„Für uns stand von vorneherein der Schutz der Frauen an erster Stelle“, betont die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, die das Gesetzesvorhaben durch die gesamte Wahlperiode hindurch betreut hat. „Anders als die SPD haben wir uns dabei nicht von Bordellbetreiberlobby und Sexindustrie etwas vormachen lassen. Die Schwachen und die Opfer in diesem Geschäft sind in der Regel junge Frauen, die weder ihre Rechte kennen noch wissen, wer ihnen helfen kann. Durch die neuen Regelungen werden wir das Problem genau an dieser Schwachstelle lösen.“