Kabinett beschließt Prostituiertenschutzgesetz

Sylvia Pantel freut sich über Verhandlungserfolg von CDU/CSU

Berlin, 23. März 2016

„Durch die neue Gesetzgebung werden Prostituierte darin unterstützt, selbstbestimmt ihrer Tätigkeit nachzugehen. Fremdbestimmung und Abhängigkeiten können wir durch das neue Gesetz einen Riegel vorschieben“, freut sich Sylvia Pantel. Die Bundestagsabgeordnete aus dem Düsseldorfer Süden ist Berichterstatterin der Unionsfraktion im Familienausschuss des Bundestages und hat maßgeblich an der gesetzlichen Neufassung der Prostitutionsgewerbe mitgewirkt. Heute ist das Gesetzesvorhaben im Kabinett beschlossen worden und geht nun ins Parlament. Bis zuletzt hatte Sylvia Pantel mit den anderen Verhandlungsführern der Union, Marcus WeinbergNadine Schön und Paul Lehrieder in schwierigen Verhandlungen mit Ministerium und SPD für mehr Schutz für die Prostituierten gekämpft.

Das neue Gesetz schützt die Prostituierten in zwei wesentlichen Punkten:
Erstens werden Bordellbetriebe in Deutschland strenger kontrolliert. Bisher war es einfacher ein Bordell zu betreiben, als Blumen auf dem Wochenmarkt zu verkaufen. Wer ein Bordell betreiben will, muss zukünftig seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Verantwortliche im Bordell dürfen nicht vorbestraft sein. Die Betriebe unterliegen gewerbe- und baurechtlichen Schutzvorschriften, für die angestellten Prostituierten gelten die Regeln des Arbeitsschutzes, und strenge Jugendschutzvorschriften sollen Minderjährige aus dem kriminalitätsbehafteten Umfeld der Bordellbetriebe fernhalten.
Zweitens soll die selbstständige Prostitution besser geregelt werden. Da zur Prostitution keine besondere Infrastruktur vonnöten ist, haben sich unzählige Geschäftsmodelle entwickelt, bei denen die Prostituierten inoffiziell diesem Gewerbe nachgehen. Diese Modelle werden von kriminellen Zuhältern ausgenutzt.
Durch das neue Prostituiertenschutzgesetz wird sichergestellt, dass sich Prostituierte in Deutschland vor Ort anmelden müssen und dass sie einen Nachweis über eine Gesundheitsberatung er-bringen. Sowohl die Gesundheitsberatung als auch der persönliche Anmeldungsprozess sollen sicherstellen, dass die Prostituierten ihre Rechte kennen, dass sie von den örtlichen Hilfsangeboten und Ausstiegsmöglichkeiten wissen und dass sie einen Ansprechpartner haben, an den sie sich im Notfall wenden können.

Video: Düsseldorf-Süd, 24. März 2016