Lipödem: Operationskosten bald Krankenkassenleistung?

Studie soll klären wie erfolgreich eine Liposuktion ist

Düsseldorf-Süd, 16. März 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser

Knapp drei Millionen Frauen leiden unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung, dem Lipödem. Momentan werden die Kosten der Therapien nicht von der Krankenkasse übernommen. Das möchte ich ändern und diesen Frauen so schnell wie möglich und vor allem unbürokratisch helfen. Bevor jedoch das Parlament einen Beschluss dazu fassen kann, muss die Erprobung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen sein.

Im Vorfeld war die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems vom Gemeinsamen Bundesausschuss  bewertet worden. Dieser hatte entschieden, dass der Nutzen noch nicht hinreichend belegt sei, – insbesondere sei die Datenlage zur Einschätzung der langfristigen Sicherheit der Liposuktion unzureichend. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte aber festgestellt, dass die Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten würde und am 18. Januar 2018 eine Erprobungsrichtlinie  beschlossen. Mit der darin beschriebenen randomisierten kontrollierten Studie (RCT) sollen die dem Gemeinsamen Bundesausschuss noch fehlenden Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile der Liposuktion gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung wie auch weitere Erkenntnisse zu den Risiken und möglichen Komplikationen der Methode gewonnen werden. Die Studie ist notwendig, um eine abschließende Entscheidung darüber treffen zu können, ob diese Operation künftig ambulant zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden kann. Mit der näheren Ausgestaltung des Studiendesigns sowie der Durchführung und Auswertung wird der G-BA eine unabhängige wissenschaftliche Institution beauftragen. Erst nach Abschluss der für die Aufsetzung der Studie notwendigen Vorarbeiten kann die Auswahl der ersten Patientinnen zur Teilnahme an der Erprobungsstudie beginnen.

Ich es gut, dass der Gemeinsamen Bundesausschusses beschlossen hat, den besonders schwer betroffenen Frauen im Stadium 3 die Liposuktion (ab 1. Januar 2020, befristet bis 2024) als Leistung der GKV zur Verfügung stehen soll. Gleichzeitig bleibt die Erprobungsrichtlinie in Kraft und die Studie soll wie geplant durchgeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 21. Februar 2019 hierzu offiziell die Beratungen wieder aufgenommen und der Vorschlag des Ministeriums wurde daraufhin wieder zurückgezogen.

Unabhängig davon prüft das Bundesministerium für Gesundheit weitere Möglichkeiten, wie – gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – insgesamt eine Verbesserung und Beschleunigung der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss erreicht werden kann, damit innovative Methoden den Patientinnen und Patienten schneller zur Verfügung stehen. 

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel