Dieselfahrverbot: Städte dürfen KfZ-Kennzeichen elektronisch erfassen

Warum Sylvia Pantel gegen das Gesetz gestimmt hat

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Bolg-Leser,

Berlin, 14. März 2019

der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht es Kommunen, flächendeckend und automatisiert KfZ-Kennzeichen zu erfassen und zu überprüfen und so KfZ-Halter hinsichtlich möglicher Verstöße gegen ergangene Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote zu sanktionieren. Neben der manuellen Kontrolle ist nun also auch eine elektronische Kennzeichenerfassung möglich. Erfasst werden dabei neben dem Kennzeichen, auch das Bild des Fahrzeugs, sowie der genaue Ort und die genaue Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Ich habe gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt. Ungeachtet der Frage, nach welchen in meinen Augen zweifelhaften Kriterien die Grenzwerte für Abgase festgelegt wurden und wie die dazu eingeführten Messverfahren ausgestaltet sind, halte ich den Grundrechtseingriff in die informationelle Selbstbestimmung von KfZ-Haltern in keinem Verhältnis zum Nutzen der Erfassung von „Dieselsündern“ stehend.

Dieselfahrer werden unter Generalverdacht gestellt, selbst bei schweren Straftaten gibt es – teilweise unverhältnismäßig – hohe datenschutzrechtliche Hürden bei der Ermittlungsarbeit. Diesem Missverhältnis beim Datenschutzeingriff kann ich nicht zustimmen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel