Freiwilligendienst wird flexibel

Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst sollen für alle bis 27 auch in Teilzeit möglich sein

Berlin, 22. März 2019

Heute habe ich im Bundestag zum nun beschlossenen Gesetz, das die Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst vorsieht, gesprochen.
Mehr als 30 Mio. Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich und stärken so entscheidend den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Um diese Leistungen anzuerkennen und Ehrenamtliche flexibler zu unterstützen, haben wir die Rahmenbedingungen eines Freiwilligendienstes verbessert. Ich freue mich daher, dass wir das Budget für Freiwilligendienste in 2019 auf 65 Mio. € erhöht haben. So können 5.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze geschaffen werden. Außerdem kann der Freiwilligendienst nun von unter 27-Jährigen auch in Teilzeit geleistet werden. So können zum Beispiel Vater oder Mutter ihrer zu betreuenden Kinder einen Teilzeitfreiwilligendienst leisten, ebenso ist die Pflege von Angehörigen mit einem Teilzeitfreiwilligendienst nun eher möglich. Wir flexibilisieren und erleichtern mit dieser Gesetzesänderung den Zugang für eine Form des bürgerschaftlichen Engagements.