Ehe für Alle: Grüne hofften auf Zufallsmehrheit

Unerwartet haben die Grünen die Gleichstellung der Ehe mit homosexuellen Partnerschaften im Bundestag zur Abstimmung gebracht

Berlin, 18. Mai 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Grünen haben unerwartet die Gleichstellung der Ehe mit homosexuellen Partnerschaften ins Plenum zur Abstimmung gebracht, in der Hoffnung eine Zufallsmehrheit erzielen zu können. Dies konnte jedoch abgewendet werden, da die CDU/CSU-Fraktion auf die plötzliche Abstimmung rasch reagierte und den Antrag mit großer Mehrheit eindeutig abgelehnte.
In den letzten Tagen erreichten mich bereits im Vorfeld einige Schreiben zu diesem Thema, mit der Forderung nach einer „Ehe für Alle“. In unserem Land stehen wir für Chancengerechtigkeit und sind gegen Diskriminierung wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Hautfarbe, der Behinderung oder Herkunft. Dafür sind in den letzten Jahren viele Veränderungen vorgenommen und gesetzliche Verbesserungen geschaffen worden. In den letzten Jahren ist viel für die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare geregelt worden. Mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist es Menschen gleichen Geschlechts möglich eine gesetzlich anerkannte Lebenspartnerschaft einzugehen. Auch bei jeglichen neu verabschiedeten Gesetzen achtet der Gesetzgeber auf die Verwendung des Ausdrucks „Lebenspartner“ neben „Ehegatte“, um zu mehr Gleichstellung beizutragen. Die Ehe und die Eingetragene Lebenspartnerschaft sind in vielen Lebensbereichen angeglichen, zum Beispiel im Erbschafts- und Schenkungsrecht, beim Grunderwerbs- und Einkommenssteuerrecht.
Unser Grundgesetz schützt die Ehe besonders und definiert die Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft. Auch für mich ist die Familie das Fundament unserer Gesellschaft und der Grundstein für unsere Zukunft. Nach meiner persönlichen Überzeugung besteht die Ehe aus Mann und Frau und ist in der Regel die Grundlage für eine Familie mit Kindern. Dies ist keine bessere Chance oder eine Bevorzugung, sondern eine Definition oder die Beschreibung der Verbindung von Mann und Frau, so wie die Definition von Gleichgeschlechtlichen Paaren, die eingetragene Lebenspartnerschaft ist. Ich halte es für wichtig, dass wir differenzieren: zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, in der zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und der Ehe, zwischen Mann und Frau, die eine Familie begründen und Kinder zeugen können. Beide Lebensentwürfe können gleichberechtigt nebeneinander bestehen – sie bereichern und sichern unsere Gesellschaft.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel