Wohnungseinbruch – Mindeststrafe: Ein Jahr

CDU will Strafrecht verschärfen

 

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Anzahl der Wohnungseinbrüche in unserem Land stieg im letzten Jahr, das mussten wir leider auch in Düsseldorf feststellen. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, verschärfen wir das Strafrecht und weiten zusätzlich die Befugnisse der Strafermittlungsbehörden aus. Künftig wird der Wohnungseinbruch in privat genutzte Wohnungen härter bestraft und eine Mindeststrafe von einem Jahr ist vorgesehen.  Einbrüche sind für viele ein traumatisches Erlebnis. Zu Sachbeschädigungen und dem Verlust von ideell wertvollen Dingen kommt oftmals auch ein traumatisches Erlebnis für die Opfer hinzu. Ein Einbruch in die eigene Wohnung bedeutet zugleich auch ein Eindringen in die Privatsphäre und in das eigene Leben und ist mehr als ein Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel