Asyl und Erwerbsmigration klar trennen

Sylvia Pantel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Düsseldorf-Süd, 20. Dezember 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

der am 19. Dezember vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Ziel ist eine klare und transparente Regelung darüber, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

Ein gutes Fachkräfteeinwanderungsgesetz darf Asyl und Erwerbsmigration nicht mischen. Diese Voraussetzung erfüllt der Entwurf bisher leider nicht in ausreichendem Maße. So besteht die Gefahr, dass unausgebildete, arbeitslose Migranten aus Nicht-EU-Staaten dazu animiert werden könnten, ihr Glück in Deutschland zu suchen. Ohne Zusage eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes sollen sie ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen dürfen, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen.

Zudem sind in Deutschland die Probleme bei der Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung immer noch nicht ausreichend gut gelöst. Ich befürchte, dass auch der vergleichsweise freizügige Umgang mit Ausreisepflichtigen  einen nennenswerten Missbrauch mit Zuwanderung in die Sozialsysteme begünstigen wird. Dieses Gesetz darf jedoch keine massenhafte Zuwanderung in den Niedriglohnsektor und in die Grundsicherung begünstigen. Das würde sowohl unsere Qualitätsstandards als auch unser Sozialsystem gefährden.

Nach den Erfahrungen von 2015/2016 ist leider zu erwarten, dass rund um die neuen gesetzlichen Anforderungen auch die Schlepper- und Schleußerkriminalität weiter anwachsen wird. Wir wissen, dass diese “Dienstleister” den deutschen Behörden – über entsprechende Facebook-Foren und Whatsapp-Aktivität in der jeweiligen Landessprache – kommunikativ weit voraus sind. Daher halte ich es für erforderlich, den Austausch der Behörden hinsichtlich aufgedeckter Dokumentenfälschungen bundesweit zu verbessern.

Wir brauchen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nicht nur die Bedarfe der deutschen Wirtschaft, sondern auch diejenigen unserer Gesellschaft berücksichtigt. Dazu müssen Asyl- und Erwerbsmigration klar unterschieden werden und die bezweckte Einwanderung von Fachkräften muss diejenige von unqualifizierten Zuwanderern bei weitem überwiegen. Dies gilt es  im parlamentarischen Verfahren sicherzustellen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel