Nicht zustimmungsfähig: Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat gravierende Mängel

Zuwanderung in Niedriglohnsektor und Grundsicherung werden begünstigt

Berlin, 14. Dezember 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

der erste Entwurf des Gesetzes zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz weist gravierende Mängel auf und ist so nicht zustimmungsfähig:
Der Entwurf hat deshalb diese Woche hohe Wellen in der CDU/CSU geschlagen. Auch wir Abgeordnete im Berliner Kreis haben unsere großen Vorbehalte gegenüber dem Referentenentwurf in der Fraktion angemeldet, da er neben im Grundsatz vernünftigen Regelungen einiges enthält was das Gegenteil von dem bewirken wird, das wir mit diesem Gesetz beabsichtigen. So sollen Migranten aus Nicht-EU-Staaten ohne Berufsausbildung bis 25 Jahren für ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen dürfen, um sich einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz suchen zu können. Die Voraussetzung einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz vorher nachgewiesen haben zu müssen, würde damit entfallen.
Der Entwurf enthält auch Regelungen, die das Asylrecht betreffen, und vermischt damit Arbeits- und Asylmigration. Das war und sollte nicht das Ziel eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sein.
Der Referentenentwurf suggeriert zwar mit seinem Namen, dass es um den Zuzug ausgebildeter Fachkräfte in Mangelberufen geht. Faktisch aber würde er eine Zuwanderung Unqualifizierter in den Niedriglohnsektor und in die Grundsicherung begünstigen. Das würde nicht nur unsere Qualitätsstandards, sondern auch unser Sozialsystem gefährden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Berliner Kreises:

„Der Referentenentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stößt auch bei den Abgeordneten des Berliner Kreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf große Vorbehalte. Er wird der zentralen Herausforderung nicht gerecht, dem Fachkräftemangel zu begegnen und der Gefahr einer verstärkten Zuwanderung in unser Sozialsystem vorzubeugen.
Die gegenwärtige Fassung animiert unausgebildete, arbeitslose Migranten aus Nicht-EU-Staaten, ihr Glück in Deutschland zu suchen. Auch ohne Zusage eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes sollen sie ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen dürfen.
Im Übrigen enthält er Regelungen, die das Asylrecht betreffen und vermischt damit Arbeits- und Asylmigration. Das ist nicht das Ziel eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Der Referentenentwurf suggeriert zwar den Zuzug ausgebildeter Fachkräfte in Mangelberufen, würde aber faktisch die massenhafte Zuwanderung in den Niedriglohnsektor und in die Grundsicherung begünstigen. Er gefährdet dadurch nicht nur unsere Qualitätsstandards, sondern auch unser Sozialsystem.
Damit ist als Kollateralschaden eine massenhafte unqualifizierte Zuwanderung zu erwarten, die die bezweckte Einwanderung von Fachkräften bei weitem überwiegt.“