Lohngerechtigkeit

Neues Gesetz bietet Frauen die Möglichkeit Lohndiskriminierungen aufzudecken

Berlin, 30. März 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

heute hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von mehr Lohntransparenz zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Er folgt damit einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Entgelttransparenzgesetz wurde gegen das Votum der Grünen und bei Enthaltung der Linken beschlossen. Frauen haben nun, in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden und wie der durchschnittliche Verdienst von Männern für vergleichbare Tätigkeiten ist. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten werden zur Durchführung von Prüfverfahren zur Entgeltstruktur verpflichtet. Sie müssen außerdem entsprechende Berichte verfassen. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich bei der unbeteiligten Lohnlücke 21% weniger als Männer, bereinigte Lohnlücke wird zwischen 2% und 7 % benannt. Das neue Gesetz bietet Frauen in Betrieben über 200 Mitarbeitern die Möglichkeit, Lohndiskriminierungen aufzudecken.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel