Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Bundestag möchte Gender-Pay-Gap schließen

Berlin, 16. Februar 2017

Lieber Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Bundestag haben wir heute in erster Lesung über das Entgeltgleichheitsgesetz beraten. Das Gesetz „zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ soll durch die Transparenz dazu beitragen, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bezahlt bekommen. Der als „Gender-Pay-Gap“ (Bezahlungslücke zwischen den Geschlechtern) bekannte Lohnunterschied von ca. 7% ist eine statistische Berechnungsgröße und sagt natürlich nicht, dass Frauen immer weniger verdienen als Männer.
Das Gesetz will diese statistische Lohnlücke mit drei Hauptinstrumenten lösen. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern haben Angestellte einen Auskunftsanspruch, wie das durchschnittliche Einkommen der anderen Angestellten in vergleichbaren Stellen im Unternehmen ist. Zweitens werden alle Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern aufgefordert, eigene Prozesse zu entwickeln, um Lohnungleichheiten im Unternehmen zu verhindern. Drittens sollen diejenigen Firmen, die eine gesetzliche Berichtspflicht haben, auch einen Berichtsteil zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen einführen. Unser Ziel ist es eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen zu erreichen und keine Bürokratiemonster zu schaffen. Das Gesetz ist nun nach erster Lesung im parlamentarischen Verfahren, das heißt es wird in den Ausschüssen “Schlussberaten “und einzelne Details können noch verändert werden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel