Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Bundestag beschließt Gesetz zur Arbeitslosenversicherung und Weiterbildung

Berlin, 30. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in dieser Woche haben wir im Bundestag einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer beschlossen. Es geht insbesondere darum, denjenigen Beschäftigten die Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die durch fortschreitende Automatisierung vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden auch Menschen, die einen Engpassberuf anstreben und Beschäftigte im aufstockenden Leistungsbezug davon profitieren können. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt gestaffelt nach Betriebsgröße Teile der Weiterbildungskosten und gibt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt; den Rest finanziert der Arbeitgeber. Des Weiteren wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zur Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern zum 1. Januar 2019 von 3,0 Prozent insgesamt um 0,5 auf 2,5 Prozent gesenkt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel