100 Jahre Frauenwahlrecht

Feierliche Erinnerung im Bundestag an das 100-jährige Bestehen des Frauenwahlrechts in Deutschland

Berlin, 17. Januar 2019

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden. Mit einer Feierstunde hat der Bundestag am Donnerstag an die Einführung dieses Frauenwahlrechts vor 100 Jahren erinnert.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble betonte, es gebe bei der Gleichstellung noch einiges zu tun “nicht zuletzt in Politik und Parlament”. In dem Zusammenhang verwies er auf den gesunkenen Anteil von Frauen im Bundestag.  Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth forderte in ihrer Rede zudem mehr Anerkennung der Leistung der Frauen im Osten für die Gleichberechtigung. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus warf zudem die Frage auf, ob Politik, so wie sie heute betrieben wird, mit der Lebenswirklichkeit von Frauen überhaupt kompatibel sei. Ziel müsse es sicherlich sein, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft und den Medien gleiche Verhältnisse herzustellen.
Wie die Bundeskanzlerin in ihrer Rede betonte, habe die Politik seit 2005 schon einiges erreicht. So habe sich die Berufstätigkeit von Frauen von 2005 mit 59,5 Prozent auf einen Wert von heute 71,5 Prozent gesteigert. Beim Blick auf die Situation der Frauen im Arbeitsmarkt ist es mir stets wichtig, anzumerken, dass nicht nur eine Erwerbstätigkeit Wertschätzung erfährt beziehungsweise erfahren sollte. Viele Frauen leisten Unglaubliches für ihre Familien und unsere Gesellschaft, indem sie in Vollzeit ihre Kinder aufziehen und zum Beispiel Familienangehörige pflegen. Wertschätzung heißt dabei nicht nur, dass wir gesellschaftliche Anerkennung zeigen. Auch finanziell muss der familiäre Einsatz von Frauen gewürdigt werden, so wie wir es mit der Mütterrente getan haben.
Frauen zu fördern heißt für mich, Frauen Chancen zu ermöglichen und ihnen Wahlfreiheit zu lassen.