100 Jahre Frauenwahlrecht

Festveranstaltung in Berlin

Berlin, 28. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Mittwoch nahm ich an der Festveranstaltung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ im Deutschen Bundestag teil. Mit dabei waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsidentin a.D. Rita Süssmuth sowie Deutschlands jüngste Aufsichtsrätin Fränzi Kühne und Schauspielerin Sophia Thomalla.

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das allgemeine Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen und gewählt werden. Ihre neuen Rechte nutzten die Frauen rege – fast 90 Prozent der Frauen beteiligten sich als Wählerinnen an dieser historischen Wahl und 300 Frauen kandidierten als Abgeordnete.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nahm das historische Ereignis der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren zum Anlass, Bilanz zu ziehen und die Zukunft in den Blick zu nehmen: Wie steht es heute um die Gleichstellung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft? Wie gelingt es, weitere Fortschritte bei der Teilhabe von Frauen zu erzielen?
Beim Blick auf die Situation der Frauen im Arbeitsmarkt ist mir wichtig, nicht zu vergessen, dass nicht nur eine Erwerbstätigkeit Wertschätzung erfährt. Viele Frauen leisten Unglaubliches für ihre Familien und unsere Gesellschaft, indem sie in Vollzeit ihre Kinder aufziehen und zum Beispiel Familienangehörige pflegen. Wertschätzung heißt dabei nicht nur, dass wir gesellschaftliche Anerkennung zeigen. Auch finanziell muss der familiäre Einsatz von Frauen gewürdigt werden, so wie wir es mit der Mütterrente getan haben.
Frauen zu fördern heißt für mich, Frauen Chancen zu ermöglichen und ihnen Wahlfreiheit zu lassen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel