Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen und wertvolle Familienzeit fördern

Betreuungsgeld zum Elterngeld II weiterentwickeln

 

Berlin, 11. September 2015

Liebe Blog-Leserinnnen und liebe Blog-Leser,

zur Delegiertentagung des Bundesverbandes der Frauen Union (FU) der CDU am Monatsende in Kassel haben die FU-Landesverbände NRW und Hessen einen gemeinsamen Antrag eingebracht mit der Forderung, dass die Mittel, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr für Betreuungsgeld ausgezahlt werden dürfen, in eine Familienleistung überführt werden sollen. Wir wollen das Betreuungsgeld zu einem Elterngeld II weiterentwickeln.
Wir haben den Familien Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder versprochen. Sie sollen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr Leben mit Kindern gestalten. Ich setze mich dafür ein, dass die Mittel, die bisher für das Betreuungsgeld vorgesehen waren, weiterhin den Familien zu Gute kommt. Dafür sind bis 2019 jährlich rund eine Milliarde Euro eingeplant.
Als ein Eckpunkt ist vorgesehen, dass im Anschluss an das Elterngeld zwölf Monate ein Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich gezahlt wird, wenn ein Elternteil der Erwerbstätigkeit nicht nachgeht oder diese auf bis zu 20 Stunden beschränkt.
Viele Eltern wünschen sich nach dem ersten gemeinsamen Jahr eine Übergangsphase im zweiten Lebensjahr ihres Kindes. Da in den ersten Lebensjahren wichtige Grundlagen für das weitere Leben gelegt werden, ist es besonders wichtig, den Familien die Möglichkeit zu geben, ihren Erziehungsauftrag auch selber erfüllen zu können.
Mit dem Elterngeld II hätten Familien mehr Handlungsspielraum bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder und damit mehr Zeit für Familie. Auch der Übergang von der familiären in die außerfamiliäre Betreuung kann sanfter eingeleitet werden. Damit beachten wir Kindeswohl, Elternverantwortung und Wahlfreiheit.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel