Bund soll Länder bei Bildungspolitik unterstützen

Fällt das Kooperationsverbot?

Berlin, 12. Oktober 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Dienstag waren wir in der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik zu Besuch im Bundeskanzleramt bei der Kanzlerin Angela Merkel und haben uns zu kommunalpolitischen Themen ausgetauscht. Unter anderem haben wir das Kooperationsverbot thematisiert, welches die grundgesetzliche Regelung beschreibt, dass der Bund keinen Einfluss auf die Schulpolitik der Länder ausüben darf, insbesondere nicht durch die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen.

Zurzeit wird im Bundestag darüber debattiert, dass der Bund nicht nur die Kommunen, sondern auch die Länder im Bildungsbereich langfristig finanziell unterstützen können soll. Hierzu sind seitens der Bundesregierung Grundgesetzänderungen vorgeschlagen worden.

Die geplante Grundgesetzänderung wird aber ihren Zweck nicht erreichen, wenn wir in der Formulierung der Grundgesetzreform nicht dafür sorgen, dass das Geld auch wirklich vor Ort ankommt und nicht durch die Länder zweckentfremdet eingesetzt wird. Das ist hierbei das wesentliche Problem. Die Länderhaushalte und die Verwendung der entsprechenden Fördermittel sollten geprüft werden können, damit das Geld, das wir für die Bildungsinfrastruktur vorsehen, auch vor Ort ankommt. Ansonsten verfehlt es seinen Zweck.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel