Frauenquote für Aufsichtsräte

Bei mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt ab 2016
für Aufsichtsräte eine Frauenquote von 30 Prozent

 

Berlin, 28. November 2014

Für Aufsichtsräte von 108 voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, gilt eine Frauenquote von 30 Prozent. Wenn nicht genug Frauen in den Aufsichtsrat gewählt werden, bleiben die jeweiligen Aufsichtsratsmandate unbesetzt.

Etwa 3.500 Unternehmen, die entweder börsennotiert oder voll mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich klare Zielgrößen setzen, wie viele Frauen künftig in Vorstand, Aufsichtsrat und Management arbeiten sollen. Freiwillige Selbstverpflichtungen haben nicht den gewünschten Durchbruch gebracht, ob in den Parteien oder in der Wirtschaft: Erst mit verbindlichen Regelungen werden nachhaltige Veränderungen erreicht. Die Union unterstützt weiterhin den Wunsch, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.

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Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 21. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter