Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf?

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung den Weg für Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten freigemacht. Das Gericht wies die Revision der Städte Düsseldorf und Stuttgart gegen die von den örtlichen Verwaltungsgerichtengeforderten Fahrverbote zurück.

Berlin, 27. Februar 2018

„Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge käme einer Enteignung gleich. Die Käufer der Diesel-Fahrzeuge haben sich darauf verlassen, dass sie ihr Fahrzeug uneingeschränkt nutzen können. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Steuerzahler für die Fehler der Industrie bei der Einhaltung von Abgasgrenzwerten aufkommen sollen. Die gekauften Dieselfahrzeuge galten als umweltfreundlich und viele Bürger, die lange auf ihr Auto gespart haben würden bestraft werden. Die Auswirkung von Fahrverboten ist potenziell existenzgefährdend – auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Autohändler. Eine solche Gefährdung von Arbeitsplätzen muss verhindert werden. Sollte es tatsächlich zu Fahrverboten kommen, müssen die Betroffenen durch den Verursacher, die Automobilindustrie, entschädigt werden. Fahrverbote mögen nun juristisch möglich sein, politisch geboten sind sie jedoch auch weiterhin nicht!“, sagte Sylvia Pantel zu den möglichen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung.

Ein fundamentaler Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der Fahrerinnen und Fahrer „ist ein unverhältnismäßiger Schritt“, so Pantel abschließend. Angaben des Umweltbundesamtes zufolge hat sich der Ausstoß von Stickoxiden von 2.900 Kilotonnen im Jahr 1990 auf nunmehr 1.190 Kilotonnen im Jahr 2015 verringert. Deutschland befindet sich somit auf einem sehr guten Weg, die Luftreinheit an Verkehrsknotenpunkten weiter zu verbessern. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die knapp 100.000 Dieselautos mit Abgasnorm Euro 5 in Düsseldorf zuzüglich der Pendlerinnen und Pendler nicht für die Fehler der Verursacher zur Kasse gebeten werden.