Neue Corona-Maßnahmen

Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder einigen sich

Düsseldorf-Süd, 2. November 2020

Die Entwicklung der Situation im Zusammenhang mit Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen. Aufgrund der sich ständig verändernden Entwicklung, ist es auch für uns Parlamentarier sehr schwierig, die richtigen Maßnahmen zu treffen. Klar ist, dass uns Corona noch eine ganz Weile beschäftige wird und ich hoffe, wir können dies Situation schnellstmöglich überwinden. Zunächst haben sich aber am 27. Oktober die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder auf zusätzliche Maßnahmen verständigt. Diese treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft und sind bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilt und notwendige Anpassungen vorgenommen.


Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Folgende Institutionen und Einrichtungen werden geschlossen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, werden deutschlandweit weitgehend untersagt. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport bleibt davon ausgenommen.

Bars und Gastronomie-Betriebe müssen bis zum Ende des Monats geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen bleiben offen. Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Übernachtungen dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien werden weiter möglich sein. Schulen und Kindergärten bleiben trotz der stark steigenden Corona-Zahlen geöffnet. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.  Unternehmen werden aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist. Es wird Nothilfen für Unternehmen geben, die von den vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe wird ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.
I hoffe sehr, dass wir, den aktuellen Erkenntnissen folgend, in zwei Wochen über Aufhebung und Lockerung der verschiedenen Maßnahmen im Zusammenhang diskutieren können