Aktuelles zur Mütterrente

Berlin, 14. Januar 2014

Liebe Blog-Leserinnen und Blog-Leser,

aufgrund der vielen Fragen zur Mütterrente möchte ich Sie gerne über den aktuellen Stand informieren und hoffe so, viele Ihrer Fragen beantworten zu können:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD heißt es dazu: „Wir werden […] ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigen.“ 

Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, bekommen mehr Rente.
Damit wird die Gerechtigkeitslücke verringert, die bisher darin besteht, dass Mütter mit Kindern die nach 1992 geboren wurden drei Rentenpunkte, Mütter mit Kindern die vor 1992 geboren wurden lediglich einen Rentenpunkt erhalten.

Das ist geplant:

Gesetz kommt 2015
Die Mütterrente soll ab dem 1. Juli 2014 gelten. Ein Gesetz zur Mütterrente hat der Bundestag jedoch noch nicht verabschiedet. Zur Zeit erarbeitet das Sozialministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf. Da ein solches Gesetz gut vorbereitet und im Bundestages beraten und abgestimmt werden muss, ist das Inkrafttreten des Gesetzes erst für den 1. Januar 2015 geplant.
Wir halten daran fest, dass die Mütterrente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und somit auch nach 2017 aus Steuermitteln finanziert werden muss.

Rentenanspruch ab dem 1. Juli 2014
Dies ist jedoch kein finanzieller Nachteil für die betroffenen Mütter und Väter, denn das Gesetz soll rückwirkend gelten. Das heißt: Der Rentenanspruch besteht ab dem 1. Juli 2014 und wird ab dem 1. Januar 2015 rückwirkend ausgezahlt.

Erst wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, wird es konkrete Vorgaben zu Abwicklungs- und Auszahlungsmodalitäten geben. Weitergehende Fragen beantworte ich gerne per Email. Auf meiner Internetseite werde ich Sie natürlich immer aktuell über die Mütterrente informieren.

Herzlichst, Ihre Sylvia Pantel

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