Kein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in NRW

Landtag stimmt gegen Änderung des Kommunalwahlrechts

Düsseldorf-Süd, 16. März 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

das Ziel gelingender Integration sollte sein, unsere Kultur und unsere Gesetze zu schätzen und zu achten, und am Ende dieses Prozesses die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wer sich aber bewusst dagegen entscheidet, also gar nicht in dieser Gesellschaft ankommen will, kann nicht gleichzeitig über deren Geschicke mitbestimmen. Anders ausgedrückt: Es ist nicht einzusehen, dass Nichtintegration belohnt werden soll mit einem staatsbürgerlichen Privileg.

Wird das bestehende Wahlrecht erst einmal ausgehebelt, liegen die Gefahren auf der Hand, wie alleine die jüngste Entwicklung der deutsch-türkischen Beziehungen zeigt: Anhänger des türkischen Staatspräsidenten Erdogan, die auch hierzulande bestens organisiert sind, könnten dann problemlos in Stadt- und Gemeinderäte einziehen und auch dort innertürkischen Interessen und Konflikten Raum geben. Daran können wir kein Interesse haben.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Hintergrund:
In Nordrhein-Westfalen möchten SPD und Grüne, dass auch alle Nicht-EU-Ausländer bei Kommunalwahlen an ihrem Wohnort wählen dürfen. Dazu sollte die Landesverfassung geändert werden. Für diese Änderung wurde jedoch die notwendige 2/3-Mehrheit im NRW-Landtag nicht erreicht, weil CDU und FDP dagegen gestimmt haben.