Wissenschaftlich fragwürdig

Sylvia Pantel zu den geplanten Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Düsseldorf-Süd, 20. Januar 2019

Liebe Blog-Leserinnen und leibe Blog-Leser,

in dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beraten, der Teil des Konzeptes für saubere Luft in unseren Städten ist. Er soll dazu beitragen, dass die individuelle Mobilität in unseren Städten erhalten bleibt und Fahrverbote künftig möglichst verhindert werden. Der Gesetzentwurf regelt, dass Verkehrsverbote bei Überschreiten von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft in der Regel nicht erforderlich sind, verhindert sie aber nicht vollends.
Schon in den vergangenen Jahren haben wir die Werte unserer Luft nennenswert verbessert und die Belastung mit Stickoxiden deutlich verringert. So sank in den zurückliegenden 15 Jahren der Schadstoffausstoß bei Diesel-Motoren um 84% und bei Benzin-Motoren um 60%. Im weltweiten Vergleich stoßen Dieselfahrzeuge von deutschen Herstellern äußerst wenig Schadstoffe aus, moderne Diesel Euro-6 gehören sogar zu den saubersten Verkehrsmitteln im städtischen Verkehr. Nun müssen die Diesel-Manipulationen einiger in der Autoindustrie von den anderen umfangreiche Maßnahmen und Möglichkeiten getrennt werden. Die vorgegebenen Grenzwerte von 40 Mikrogramm wie bisher bzw. 50 Mikrogramm des derzeitigen Gesetzentwurfes sind politisch weitgehend willkürlich und ohne hinreichende wissenschaftliche Fundierung festgelegt worden. Sie beruhen auf einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Basis von Auswertungen diverser Krankheitsstatistiken lediglich geschätzten Grenzwert. Heftig umstritten ist zudem der Standort vieler Messstationen. 
Die auf solche Weise festgeschriebenen Grenzwerte für Schadstoffe in unserer Luft lassen an der Sinnhaftigkeit harter politischen Maßnahme stark zweifeln, denn sie sagen wenig über ein reales Risiko aus. Dies bestätigen auch deutsche Lungenfachärzte, für die es hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung keinen Unterschied macht, ob der Grenzwert bei 40 oder 100 Mikrogramm liegt. Überall, wo es eine offene Flamme gibt, oder in der Landwirtschaft, entstehen Werte, die legal mitunter um den Faktor hundert höher als 40 Mikrogramm sind.  
Deshalb sind  der Grenzwert der EU-Verordnung als auch der vorgesehene des Gesetzentwurfs wissenschaftlich zu überprüfen . Sie schaffen derzeit Chaos und behindern die Bürger, sie schaden unserer Wirtschaft und gefährden hunderttausende Arbeitsplätze in unserem Land. Wir zerschlagen eine Spitzentechnologie wie den Diesel und ignorieren dabei, dass durch den entstehenden Schaden dauerhaft weder unser Sozialstaat zu halten noch unsere kostspielige Umweltpolitik zu bezahlen sein wird. Die geführte prinzipielle Diskussion über den Diesel ist aus dem Ruder geraten. Ich halte Fahrverbote angesichts der kontinuierlichen Immissionsverbesserungen für Diesel-Pkw für kaum vertretbar, weshalb sich Deutschland auf europäischer Ebene für eine Überprüfung der Grenzwerte starkmachen sollte.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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