Wesentlich bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und Nicht-Schutzbedürftigen

Bundestag diskutiert über Asylpaket II

Berlin, 19. Februar 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Die Flüchtlingskrise ist die größte Herausforderung für unser Land seit der Wiedervereinigung. Es geht hierbei nicht nur darum, wie wir konkret Menschen helfen, die vor Verfolgung und Krieg geflohen sind, sondern es geht auch darum, wie wir es schaffen unser freies, sicheres Land nicht zu überlasten und Missbrauch zu verhindern. Unser Wohlstand, unsere Wirtschaftskraft, die sozialen Absicherungssysteme und unsere gute und vielfältige Ausbildung. – All das gilt es zu erhalten und macht Deutschland so attraktiv.

deMaizWir haben heute im Bundestag in erster Lesung das Asylpaket II diskutiert. Viel zu lange mussten wir mit der SPD darum ringen, endlich die richtigen Weichen zu stellen. Wesentlich bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und Nicht-Schutzbedürftigen. Wer wirklich verfolgt ist, genießt den Schutz des Grundrechts auf Asyl oder den Schutz als Kriegsflüchtling, wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht.

Wir ergreifen Maßnahmen, um den Flüchtlingszuzug spürbar zu reduzieren. Genau so, wie wir es in unserer Karlsruher Erklärung auf dem CDU Bundesparteitag beschlossen haben. Dazu wurde unter anderem die Erweiterung der Liste der sichereren Herkunftsstaaten beschlossen. Von nun an sollen neben allen Westbalkanstaaten auch Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer gelten. Dass Menschen aus einem sicheren Herkunftsland kommen, heißt übrigens nicht, dass sie kein Asyl bekommen können. Es heißt nur, dass die Grundannahme ist, dass ihnen keine Verfolgung droht. Eine junge Frau zum Beispiel, die in Marokko öffentlich für bessere Frauenrechte eingetreten ist und der dort nun Verfolgung droht, kann natürlich noch immer Asyl bekommen. Es geht bei den sicheren Herkunftsstaaten eben nur um eine Art Beweislastumkehr. Die Asylsuchenden müssen individuell begründen, warum sie unseren Schutz brauchen. Es wird aber nicht mehr automatisch aufgrund der Situation vor Ort davon ausgegangen, dass sie schutzbedürftig sind.

Auch die Einschränkung des Familiennachzuges ist wichtig, und zwar aus zwei Gründen. Familien aus den Krisengebieten haben oftmals nicht das Geld, Schlepper für die Reise der ganzen Familie zu bezahlen. Kulturell ist der älteste Sohn das Familienmitglied, was am wichtigsten für die Familie ist. Häufig wird dieser dann losgeschickt um sich eine neue, sichere Zukunft aufzubauen. Auch sind die Söhne häufig diejenigen, von denen die Familie denkt sie würden es am ehesten nach Europa schaffen. Durch den Familiennachzug haben wir daher einen Fehlanreiz, Jugendliche und Kinder auf eine lange und gefährliche Reise zu schicken in der Hoffnung, dass sie danach den Rest der Familie nachholen dürfen. Wir machen in der Flüchtlingskrise häufig den Fehler, das Verhalten der Menschen, die aus Syrien oder dem Nordirak nach Europa fliehen, mit unseren Wertmaßstäben und Erfahrungen zu messen. Wir müssen aber im Gegenteil aus der Sicht der Flüchtlinge denken. Durch das Aussetzen des Familiennachzuges können wir dafür sorgen, dass Familien in Krisengebieten weniger Anreize haben, ihre Kinder in nicht seetüchtigen Booten auf die lebensgefährliche Reise über das Mittelmeer zu schicken.

Alle Informationen über das Asylpaket II finden sich hier.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 3-2016 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter