Werbung für Abtreibung bleibt verboten

Bundestag vereinbart Kompromiss

Berlin, 22. Februar 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag haben wir im Bundestag die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen verabschiedet. Ich habe mich immer klar dafür ausgesprochen, das Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten und begrüße es, dass der § 219a StGB nicht gestrichen wird. Das ungeborene Leben wird mit dem Gesetzentwurf auch zukünftig geschützt. Für uns in der CDU/CSU-Fraktion ist das ganz entscheidend und zeigt, dass sich unsere konsequente Haltung gelohnt hat.
Der vereinbarte Kompromiss schafft für Ärzte die Möglichkeit, auf die Tatsache hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste.
Wichtig für uns war dabei vor allem, dass die Rolle der Beratungsstellen nicht geschwächt wird.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel