Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bleibt weiterhin bestehen

SPD-Bundestagsfraktion zieht Antrag zurück

Berlin, 13. März 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

da der Schutz des ungeborenen Lebens für die CDU/CSU zu keiner Zeit zur Disposition stand oder steht, ist die Abschaffung des Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) auch nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart worden. Hätten die Sozialdemokraten ihren ursprünglich geplanten Antrag zu Abschaffung des § 219a gestellt, wäre dies nicht nur ein erheblicher Vertrauensbruch gegenüber der Union gewesen, sondern hätte einen Koalitionsbruch provozieren können.
In unserem Grundgesetz ist die Würde des Menschen und das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 beschrieben. Dies gilt auch für das ungeborene Leben.

Nach § 219a muss eine schwangere Frau persönlich beraten werden und erhält dann eine Bescheinigung, bevor sie den Abbruch durch einen Arzt durchführen lassen darf. Diese Beratung muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen und es dürfen nicht mehr als 12 Wochen seit der Empfängnis verstrichen sein. Schwangerschaftsabbrüche sind keine medizinischen Dienstleistungen, wie andere.
Wir haben in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Beschluss gefasst, keiner Lockerung oder Aufhebung des Werbeverbots zur Tötung von ungeborenen Leben zuzustimmen. Dass die Sozialdemokraten ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a doch zurückgezogen haben, ist gerade dem Einsatz der Mitglieder der CDU/CSU Fraktion zu verdanken.

Ihre

Sylvia Pantel