Wer Hebamme werden möchte, muss zukünftig eine duales Studium absolvieren

Bundestag beschließt Hebammenreformgesetz

Berlin, 26. September 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am späten Donnerstagabend haben wir im Bundestag das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Wer Hebamme werden möchte, absolviert künftig ein duales Studium. Voraussetzung ist das Fachabitur oder eine Ausbildung in einem Pflegeberuf. Das Studium findet an einer Hochschule statt und endet nach 6-8 Semestern mit dem Abschluss als Bachelor. Das Studium enthält auch große Praxisanteile in einem Krankenhaus oder bei einer freiberuflich tätigen Hebamme.

Mit diesem Gesetz kommen wir den Anforderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU nach. Das heißt: Wer einen Abschluss nach dem neuen Hebammenreformgesetz macht, darf die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen und darf in allen EU-Ländern als Hebamme arbeiten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz wird vermutlich 2020 in Kraft treten.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel