Wenn Grundrechte konkurrieren

Nach Auffassung von Sylvia Pantel hat Religionsfreiheit nicht automatisch Vorrang vor anderen Grundrechten

“Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgeführten Grundrechte sind in ihrer Bedeutung gleichgewichtig. Wegen ihrer Gleichwertigkeit können sie in bestimmten Fällen in Kollision miteinander geraten. Dann müssen die Rechtsgüter in Gegenüberstellung daraufhin untersucht werden, welchem Recht im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist; hierbei ist die Wertigkeit der in Konflikt geratenen Rechte für den konkreten Fall sowie das Für und Wider der Beschränkung eines der Grundrechte abzuwägen.” (Wikipedia)

Düsseldorf-Süd, 2. Juni 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Das Nachrichtenportal „Zeit Online“ hat mich kürzlich um die Erklärung eines Zitats von mir zum politischen Islam in Deutschland gebeten. Gerne äußere ich mich dazu.

Der Islam ist Teil der deutschen Realität geworden, und mir ist es wichtig, dass in Deutschland jeder seine Religion frei ausüben kann. Unser Grundgesetz garantiert das. Religion ist Privatsache, solange ihre Ausübung nicht gegen unser Recht verstößt. Der Religionsfreiheit sind Grenzen gesetzt, sie darf die Freiheiten Anderer wie die Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit nicht einschränken.

Der sog. Politische Islam ist oft nicht kompatibel mit unseren freiheitlichen Gesetzen. Ich unterstütze keine Unterwerfung der Gesellschaft unter ein göttliches Recht. Bei uns gelten unsere Gesetzbücher und das zivile Recht. In Deutschland sollen Frauen und Männer gleichberechtigt und selbstbestimmt leben dürfen. Ich möchte nicht zulassen, dass Religionsfreiheit gegen Frauenrechte und Freiheitsrechte ausgespielt wird und werde mich weiterhin dafür einsetzen, unsere freiheitlichen Rechte und Werte gegenüber Extremisten und religiösen Fanatikern zu verteidigen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel