Welttag der genitalen Selbstbestimmung

Medizinisch nicht notwendige Eingriffe bei Kindern verletzen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit

Berlin, 7. Mai 2019

Bei der weiblichen Genitalbeschneidung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, insoweit stellt sie eine klare Menschenrechtsverletzung dar. Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Das Höchstmaß der Strafe liegt bei 15 Jahren.

Am heutigen Welttag der genitalen Selbstbestimmung haben Terre des Femmes e.V., Projekt 100 % MENSCH gUG und MOGIS e.V. im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Berlin die Kampagne “Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt” gestartet, in der sie den umfassenden Schutz aller Kinder vor Genitalverstümmelung fordern – unabhängig von Genital und Geschlecht.

Medizinisch nicht notwendige Eingriffe bei Kindern verletzen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, daher müssen mehr Beratungsangebote für Betroffene, Gefährdete und Eltern geschaffen werden. Es bedarf deutlich mehr Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit innerhalb betroffener Communities.

Informationen zu der Kampagne finden Sie unter: www.unversehrt.eu