Änderung des Strafgesetzbuches: besserer Schutz vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

Bundestag diskutiert erneut über Gesetzesänderung

Berlin, 17. März 2016

Liebe Blog.Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem neuen Gesetz zur Reform des Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches, also der Strafbarkeit der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Im Plenum habe ich dazu am Donnerstag eine Rede gehalten und meinen Standpunkt klar gemacht. (LINK) An der Zwischenfrage der SPD erkennt man auch schnell das Problem bei dieser Diskussion. Auch ich bin der Meinung, dass ein „Nein“ auch „Nein“ heißen muss, und sich eine Frau nicht erst mit Händen und Füßen wehren muss. Aber dennoch sehe ich die Schwierigkeit, dieses „Nein“ auch beweisen zu können. Es ist kompliziert diese moralische Formulierung direkt in das Recht zu übertragen. Letztlich ist die genaue Umsetzung aber eine Herausforderung für unsere Experten aus dem Rechtsausschuss.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel