Änderung im Strafrecht geplant: Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Bundestag diskutiert über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung

 

Berlin, 28. April 2016

Nein heißt Nein. Ohne Wenn und Aber! Heute hat der Deutsche Bundestag in einer erste Beratung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – “Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung” – diskutiert.

Jeder in diesem Land muss wissen, dass er oder sie nach einem „Nein“ nicht weitermachen darf. Die bisherigen Regelungen im Strafrecht, nach denen ein Opfer sich mit Händen und Füßen gegen eine Gewalttat wehren musste, widerspricht unserem Verständnis von gewaltfreiem Umgang, sexueller Selbstbestimmung und den Empfehlungen der Polizei, Situationen nicht durch Gewaltanwendung eskalieren und verschlimmern zu lassen. Sylvia Pantel hat sich dazu in ihrer Rede klar positioniert: „Nein heißt Nein!“