Unsere Aufnahmekapazitäten stoßen an Grenzen

Unser Land hat mehrfach bewiesen, dass es zu seinen humanitären Verpflichtungen steht. Allein die Tatsache, dass kein anderes europäisches Land so viele Asylsuchende aufgenommen hat wie Deutschland, bestätigt das eindrucksvoll. Wir sollten aber auch einsehen, dass unsere Aufnahmekapazitäten an ihre Grenzen stoßen. Ein „Weiter so wie bisher“ darf es nicht geben, weshalb Deutschland in der Asyl- und Migrationspolitik eine nachdrückliche Kurskorrektur benötigt. Für die Unionsparteien gilt es, im Hinblick auf eventuell bevorstehende Koalitionsverhandlungen mit der SPD, gerade in diesem Bereich eine starke Position zu vertreten.

Eine Kolumne von Sylvia Pantel bei nrw-direkt.de

Düsseldorf-Süd, 16. Januar 2018

Damit wir ein wirkungsvolles Zeichen setzen, dass Deutschland nicht weiterhin der Hauptanziehungspunkt für Flüchtlinge aus aller Welt ist, setze ich mich für eine Angleichung der Sozialstandards für Asylbewerber in den EU-Mitgliedsstaaten ein. Auf diese Weise könnten wir die Anreize für eine einseitige Wirtschaftsmigration nach Deutschland minimieren. Das Vorhaben der CSU, den Zeitraum, in dem Asylbewerber einen Grundbedarf erstattet bekommen, bevor sie Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe erhalten, von bisher 15 auf 36 Monate zu verlängern, unterstütze ich ausdrücklich. Dabei sollten wir auch bei abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen auf Sachleistungen umstellen, bis deren Ausreise vollzogen wurde.

Der Grundsatz des Förderns und Forderns muss für alle Menschen in unserem Land gelten also auch für diejenigen, die in Deutschland Asyl finden. Das bedeutet auch, dass der Bezug von staatlichen Leistungen keine Selbstverständlichkeit darstellt, sondern an Bedingungen geknüpft ist. Darum sollten Asylbewerbern, die Sozialhilfe beziehen und beispielsweise die Teilnahme an Sprachkursen verweigern, die Leistungen gekürzt werden. Schließlich ergeht es auch deutschen Staatsbürgern, die Hartz IV beziehen und die dafür die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht anders.

Wir müssen wissen, wen wir bei uns aufnehmen

Um den berechtigten Sicherheitsanspruch unserer Bevölkerung zu erfüllen, müssen wir wissen, wen wir bei uns aufnehmen. Dementsprechend gilt es zukünftig auch die Einreise selbst besser zu regulieren und zu kontrollieren. Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Asyl erhalten, der in seinem Heimatland politisch verfolgt ist und nicht aus einem sicheren Drittstaat einreist. Wie wir aber wissen, ist im Rahmen der Flüchtlingskrise eine erhebliche Zahl von Menschen in unser Land gekommen, deren Identität wir bis heute nicht zweifelsfrei kennen. Daher bin ich der Meinung, dass Asylbewerber, die sich bereits bei uns befinden und denen, die künftig zu uns kommen, erst dann einen Schutzstatus erhalten sollten, wenn ihre Identität zweifelsfrei geklärt wurde.

Dies sollte auch für die sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gelten, die in Deutschland Asyl suchen, aber aufgrund fehlender Personaldokumente ihr Alter, insbesondere ihre Minderjährigkeit, nicht zweifelsfrei nachweisen. Insofern halte ich die Forderung nach bundesweit verbindlichen und einheitlichen Altersfeststellungstests und Untersuchungen für unbegleitete junge Flüchtlinge, deren Angaben vom Erscheinungsbild abweichen, für eine äußerst angebrachte Maßnahme. Das Modell des Saarlandes halte ich dabei für ein sehr gutes Beispiel.

Bestehen Zweifeln an den Altersangaben von Migranten, werden im Saarland grundsätzlich medizinische Alterstests angewendet. Diese werden im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht durch die Jugendämter durchgeführt, sondern erfolgen während des Aufenthalts im Schaumberger Hof, wo dank der sorgfältigen Arbeit von Experten Zweifel über das tatsächliche Alter beseitigt werden. Fehlen beim Versuch der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Ausweisdokumente, die das Geburtsdatum belegen, sollte auch in den übrigen Bundesländern eine ärztliche Untersuchung – etwa durch visuelle Begutachtung des Gebisses, Feststellung der Zahnreife oder Beurteilung der körperlichen Reife – stattfinden oder ein mobiler Ultraschall-Handscanner zum Einsatz kommen.

Eine solche Altersüberprüfung erachte ich als ausgesprochen wichtig, da unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Leistungen erhalten, die mit der Aufwendung enormer finanzieller Mittel seitens des Staates verbunden sind. Neben diesen finanziellen Mitteln sind mit dem Status der Minderjährigkeit weitere Privilegien verbunden, wie etwa eine deutlich aufwendigere Betreuung, ein Abschiebeverbot und die fehlende Strafmündigkeit. Altersangaben von Flüchtlingen müssen daher bereits bei der Einreise in das Bundesgebiet unzweifelhaft belegt werden können. Beispiele anderer Länder wie Schweden und Österreich, in denen nachträgliche medizinische Altersfeststellungen durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass ein beträchtlicher Anteil der Altersangaben falsch gewesen ist. Schätzungen von Experten zufolge ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland rund ein Drittel der als minderjährig registrierten Flüchtlinge in Wahrheit älter als 18 Jahre sind.

Konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die aus einem sicheren Herkunftsland stammen, sind ausreisepflichtig. Für jene, deren Asylantrag abgelehnt wird, die jedoch nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen, ist die Ausreisepflicht temporär, also zeitlich befristet, ausgesetzt. Sie genießen daher in Deutschland den so genannten subsidiären Schutz. Der für diese Gruppe so häufig diskutierte Familiennachzug, für dessen dauerhafte Aussetzung ich mich auch weiterhin einsetze, bezieht sich auf eben jenen Personenkreis der subsidiär Geschützten. Es handelt sich also um Menschen, die sich lediglich zeitlich befristet in Deutschland aufhalten dürfen und die wieder in ihr Heimatland zurückkehren müssen, so dass ein Nachzug ihrer Familien objektiv keinen Sinn ergibt.

Sprechen wir im allgemeinen Sinn von Abschiebungen, bezieht sich dies auf abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind und letztlich ihrer Ausreiseverfügung nicht nachgekommen sind. Dadurch verstoßen sie gegen geltendes Recht. Bedauerlicherweise sind immer noch zahlreiche Fälle zu verzeichnen, bei denen die betreffenden Personen versuchen, sich der geplanten Abschiebung zu entziehen. Hier gilt es Maßnahmen zu ergreifen, um abgelehnte Asylbewerber – also Menschen, die sich widerrechtlich in Deutschland aufhalten – konsequent abzuschieben. In der Vergangenheit ist es vermehrt vorgekommen, dass sich Piloten von Linienflugzeugen geweigert haben, abgelehnte Asylbewerber auszufliegen. Sie wurden von den Piloten aufgrund ihres Verhaltens als Sicherheitsrisiko eingestuft, obwohl zur Gewährleistung der Sicherheit und eines reibungslosen Ablaufs grundsätzlich bei solchen Flügen immer Beamte der Bundespolizei mit an Bord sind.

Daher möchte ich eine Prüfung anregen, ob zukünftig Flugzeuge der Bundeswehr für die Rückführung Ausreisepflichtiger in ihre Heimatländer eingesetzt werden können. Wir dürfen nicht erlauben, dass Dritte den Staat bei der Ausübung seiner Rechte boykottieren oder behindern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Versuche, die Abschiebung zu verhindern, wirkungslos bleiben. Meiner Auffassung nach bedeutet Asyl „Aufenthalt auf Zeit“ – und es muss klar sein, dass die Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, wenn der Asylgrund nicht mehr vorhanden ist. Die bei uns erworbenen Fähigkeiten können die Zurückgekehrten für den Wiederaufbau ihres Landes verwenden.