Steuererklärung 2019: Fristverlängerung

Abgabe bis zum 31. August 2021

Berlin 16, Januar 2021

Die Corona-Pandemie stellt Steuerberater vor besondere Herausforderungen und sorgt für zusätzliche Auslastung. Damit sie ausreichend Zeit für eine sachgerechte Beratung für den Besteuerungszeitraum 2019 haben, wird die Abgabefrist von Steuererklärungen für das Jahr 2019 bis zum 31. August 2021 verlängert. Diese Verlängerung der Abgabefrist gilt für all jene, die eine Steuererklärung verpflichtend abgeben müssen und sich dafür von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten lassen.