Spätestens nach 9 Monaten: gleicher Lohn

Geplante Gesetzesänderung verbessert die Bedingungen für Zeit- und Lohnarbeiter

Berlin, 27. Januar 2017

In der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik ging es in dieser Woche um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Zeit- und Leiharbeit. Zeit- und Leiharbeiter werden in Betrieben benötigt, um bei kurzfristigen Auftragsschwankungen zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung zu haben. Oft ist es aber so, dass Arbeitnehmer in Zeit- bzw. Leiharbeit im Vergleich zur Stammbelegschaft sowohl schlechteren Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind als auch niedrigere Löhne erhalten. Obwohl Leiharbeiter grundsätzlich das Anrecht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft haben, weichen Arbeitgeber oft über Tarifverträge diesen Pflichten aus. Eine Gesetzesänderung soll nun diese Missstände beseitigen. Die Stellung von Leiharbeitern soll gestärkt werden. Künftig sollen sie höchstens 18 Monate lang beim Entleiher eingesetzt werden dürfen und nach spätestens 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Außerdem dürfen Leiharbeiter in Zukunft nicht mehr als „Streikbrecher“ eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Betriebe die bestreikt werden, einfach Leiharbeiter einsetzen, um die Auswirkungen des Streiks abzumildern.